Sexualstraftäter Mehdi F. darf bleiben: Wie praktisch, wenn Migranten demnächst ihr Geschlecht wechseln können, um einer Abschiebung zu entgehen

vor 7 Monaten

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Die geheimnisvolle Wandlung vom Sexualstraftäter zum Transphobie-Opfer ist nur ein Gerichtsurteil voneinander entfernt. Wie praktisch, wenn Migranten demnächst ihr Geschlecht wechseln können, um einer Abschiebung zu entgehen.

Stellen Sie sich vor, ein Migrant aus Algerien wird wegen sexueller Belästigung einer Minderjährigen verhaftet und zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Behörden wollen ihm seinen Flüchtlingsstatus aberkennen und ihn ausweisen, weil er eine Gefährdung für die einheimische Bevölkerung darstellt. Der Algerier klagt gegen seine Abschiebung und behauptet nun, er sei eigentlich eine Frau und befinde sich in einer Geschlechtsumwandlung.

Seine Anwältin argumentiert, ihm drohe in seiner Heimat Verfolgungen „aufgrund seiner Sexualität“ und seiner Transidentität.

Interessanterweise argumentiert sie nicht, dass er dort verfolgt würde, weil er sich sexuell an Kindern vergriffen hat, das aber nur am Rande. Der oberste Gerichtshof des Landes gibt ihm recht, weil die Richter seine bedauernswerte Situation als schwerwiegend genug betrachteten, um ihm den Schutz des Flüchtlingsstatus zu gewähren.

Die Richter sind beeindruckt durch die „besonders spontanen und begründeten Aussagen“ des Täters und urteilen, seine sexuelle Orientierung und seine Transidentität seien als erwiesen anzusehen. Es findet sich dann noch ein Arzt, der ihm attestiert, dass er ganz bestimmt kein Wiederholungstäter sein kann. Er darf im Land bleiben. Als schutzbedürftiger Flüchtling. Keine Pointe. Demnächst auch in Deutschland.

Es ist der Fall, den es angeblich nicht geben kann und wird, glaubt man jedenfalls den glühenden Verfechtern des deutschen Selbstbestimmungsgesetzes, die jeden als „rechts“, als „transphob“, als „TERF“ oder gleich als verfassungsgefährdend bezeichnen, der auf die Gefahren für Frauen aber auch auf die Gefahr des Missbrauchs von sogenannten „Self-ID“-Gesetzen hinweisen. Was nicht sein darf, gibt es in der Regenbogenwelt der queer-veganen No-Border-Aktivist*innen ja nicht, weil Männer und auch Transmenschen bekanntlich nicht zu Straftaten, Täuschungen oder sonstigen niederen Beweggründen fähig sind – Ironie-Modus aus.

Die Realität spricht eine andere Sprache. Der zitierte Fall des 31-jährigen Mehdi F. spielt sich gerade in Frankreich ab und zeigt wie aus dem Lehrbuch geschnitten genau das, was in Deutschland verschärft durch das am 1. November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz auch in deutschen Landen bald geschehen kann: Verurteilte Sexualstraftäter aus islamischen Ländern müssen nichts weiter tun, als auf einem deutschen Amt ihr Geschlecht zu wechseln oder schlicht zu behaupten, eine Frau zu sein und wieder hat die Queer-Community eine neue Opfergruppe, um die sie sich kümmern kann: Muslimische Transmigranten die zwischen U-Haft und Gerichtsverhandlung ihre weibliche Seite neu entdecken, um nicht in ihre islamischen Heimatländer abgeschoben werden zu können.

Weltweite Solidaritätsbekundungen queerer Menschen mit Palästina.

Die Queers for Palestine bekommen also demnächst womöglich ungebetene „Mitstreiter*innen“ von jenen jungen Herren, die ihren sowieso zweifelhaften Flüchtlingsstatus um die Komponente „trans“ erweitern können, um ein Bleiberecht oder ihren Flüchtlingsstatus selbst nach Sexualstraftaten abzusichern. Das deutsche Gesetz macht es ihnen allen ab 1. November besonders einfach, musste man bislang Gutachten vorlegen und tatsächlich „unters Messer“, um in Deutschland sein Geschlecht zu ändern, müssen sie sich weder ihr bestes Stück noch ihren Vollbart abschneiden, um ihre neu entdeckte Weiblichkeit zu verifizieren.

Der ein oder andere Deserteur aus der Ukraine wird möglicherweise auch gerade aufhorchen und mitschreiben. Die Wehrpflicht gilt in der Ukraine schließlich nur für Männer und niemand muss mehr Angst haben, in die Ukraine zurückgeschickt zu werden, um dort für sein Land zu kämpfen, solange die Deutschen ihm attestieren, jetzt eine Frau zu sein.

Es bleibt noch die spannende Frage zu klären, ob die verurteilten Sexualstraftäter nun als Transfrauen im Frauengefängnis einfahren und die Prognose ist auch hier: Na sicher!

Anders gefragt, wieso sollte es nicht so sein? Wenn dieses Land uns alle demnächst bei Androhung von Ermittlungsverfahren und Strafzahlungen verbietet, einen Mann, der amtlich zur Frau gemacht wird, weiterhin als Mann zu bezeichnen, möchte ich jene Richter, Staatsanwälte und Vollzugsbeamten sehen, die eine „Transfrau“ zu den Männern überstellen wollen. Bereits heute werden in der Presse und vor Gericht Sexualstraftäter als Frauen bezeichnet, selbst wenn sie mit ihren männlichen Geschlechtsteilen Frauen und Kinder belästigt haben, wie etwa bei dem Fall des Pädophilen Jürgen K., der in Hersbruck zur Transfrau Beate K. mutierte und die Kinderpornos in seinem Besitz angeblich nur als Teil seiner „Identitätsfindung“ als Transfrau benutzte, wofür er auch noch mildernde Umstände bekam.

Sexualstraftäter im Gewand einer Transfrau sind auch international eine bestätigt hohe Tätergruppe. Nun möchte auch ich nicht behaupten, dass jede Transfrau ein Gefahrenpotenzial für sexuelle Übergriffe darstellt, weil es schlicht nicht stimmt. In zahlreichen Ländern lässt sich aber bestätigen, dass die Hälfte aller inhaftierten Transmenschen bereits wegen Sexualdelikten verurteilt wurden. Wenn selbst das britische Justizministerium im Jahr 2018 öffentlich bestätigte, dass von 125 Gefängnisinsassen, die sich als Transfrauen bezeichnen und in Frauengefängnissen untergebracht waren, ganze 60, also knapp die Hälfte, bereits wegen einer oder mehreren Sexualstraftaten verurteilt wurden, dann ist das erhöhte Gefahrenpotenzial solcher Täter für Frauen in ihrer Nähe nicht von der Hand zu weisen. Zumal nicht wenige dieser Täter erst in den laufenden Gerichtsverfahren auf wundersame Weise ihr weibliches Geschlecht entdeckten. Hallo Mehdi! Auch aus den USA und Kanada berichten die Behörden von ähnlichen Quoten, wie etwa die Behörden im US-Bundesstaat Wisconsin, dort waren 81 von 161 inhaftierten Transfrauen wegen mindestens einem Sexualdelikt verurteilt.

Lesen Sie auch: Das Selbstbestimmungsgesetz kommt: Ab Freitag können Vergewaltiger in den Frauenknast, wenn sie es wollen

Mehdi F. hat in Frankreich die Vorteile einer weiblichen Identität in Strafverfahren also nicht erfunden, sondern nur adaptiert. Die Aussichten für Deutschland sind düster, denn wenn das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt, folgen daraus unweigerlich Konsequenzen, die Sexualstraftäter nicht nur zu Missbrauch der Gesetzeslage einladen, sondern ihnen auch noch Vorteile bei ihrer Behandlung und Unterbringung aber auch bei der Beurteilung ihres Flüchtlingsstatus gewähren.Wenn das Transsein vor Abschiebung schützt, ohne dass man im Alltag als Frau leben muss und man stattdessen gar als Opfer behandelt wird, dann werden Menschen das ausnutzen. Das ist keine wilde Fantasie, sondern eine Prognose, die sich gerade in Frankreich an einem Beispiel bestätigt hat und es wird Schule machen.

Angesichts der deutschen Kriminalstatistik, die bei den Sexualstraftaten einen besonders hohen Migrantenanteil ausweist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der erste verurteilte Syrer von Mohammed zu Amira wechselt. Der deutsche Staat stellt ihm dafür zwar keine 71 Jungfrauen bereit, dass man ihn aber in Konsequenz gemeinsam mit seinem Beuteschema in einer Zelle des Frauengefängnisses unterbringen wird, dürfte für ihn einem paradiesischen Zustand recht nahekommen.

Bitte argumentieren Sie jetzt nicht, dass er doch ein Mann sei, dass er nur seine Abschiebung verhindern will und einen auf Opfer macht, das ist nämlich nicht nur Rassismus, sondern auch Transphobie und kostet ab 1. November im besten Deutschland, das es je gab, eine Strafe von 10.000 Euro.

Mehr von Birgit Kelle:Der Trans-Wahnsinn geht schon los: Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen

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