
Weil er sich weigerte, Transgender-Häftlinge als Frauen anzusprechen, wurde ein ehemaliger britischer Soldat noch vor seinem ersten Arbeitstag als Justizbeamter gefeuert. Jetzt klagt er gegen das Sicherheitsunternehmen GeoAmey, wie die Daily Mail berichtet.
David Toshack, 50, sollte als Gefängnisbeamter am Sheriff Court in Kirkcaldy (Schottland) eingesetzt werden. In einer verpflichtenden Schulung erklärte er nach eigenen Angaben, er sei nicht bereit, einen biologisch männlichen Häftling als Frau anzusprechen. In dem Gespräch sagte er: „Ein Mann kann keine Frau sein.“
Kurz darauf wurde er aus dem Seminar ausgeschlossen – und am selben Tag entlassen. Toshack hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen einzigen Arbeitstag absolviert. Ihm sei mitgeteilt worden, seine Aussage verstoße gegen die Unternehmensrichtlinien und sei rechtlich nicht zulässig. Eine offizielle Stellungnahme zu den konkreten Gründen liegt nicht vor. GeoAmey teilte lediglich mit: „Da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, ist ein Kommentar derzeit nicht angebracht.“
Toshack sagte gegenüber der Daily Mail: „Ich bin einfach ein normaler Arbeiter aus der Mittelschicht, der nie Probleme mit dem Gesetz hatte, ohne Vorstrafen, ein anständiges Leben geführt. Ich war bereit, für mein Land zu kämpfen und zu sterben, und jetzt komme ich zurück und man sagt mir, dass es Dinge gibt, die man nicht denken und nicht sagen darf.“
Toshack, der sich selbst als gläubig bezeichnet, reicht nun Klage beim Arbeitsgericht ein. Der Vorwurf: rechtswidrige Diskriminierung und Benachteiligung wegen seiner Weltanschauung. „Es muss viele Leute wie mich geben, die keinen Rückhalt haben, die allein dastehen. Ich will ihnen zeigen, dass man sich gegen so etwas wehren kann“, sagte Toshack.
Im Januar hatte der Supreme Court in London entschieden, dass das Wort „Frau“ im Gleichstellungsgesetz nur biologische Frauen meint. Vorausgegangen war ein Verfahren der Organisation For Women Scotland gegen die schottische Regierung. Diese hatte eine Gesetzesänderung geplant, mit der Personen ihr rechtliches Geschlecht per Selbsterklärung ändern können sollten.