Sie filmten und fotografierten heimlich: DAS ist die brisante Strafanzeige gegen Tagesschau- und Zeit-Reporterin!

vor 5 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Tagesschau-Journalistin Stefanie Dodt wegen Hausfriedensbruchs. Sie soll sich gemeinsam mit der Zeit-Journalistin Lena Niethammer Zugang zum Haus eines Unternehmers in Berlin-Dahlem verschafft haben. Nun erhielt NIUS Einblick in die Strafanzeige, die erschreckende Details über die mutmaßlichen Methoden der Journalistinnen offenbart.

Am Freitag hatte die Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber NIUS bestätigt, dass sie gegen Dodt und Niethammer wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt. Aus der Strafanzeige geht hervor, dass die Journalistinnen nicht bloß unerlaubt das Haus betreten, sondern auch Fotos und Video-Aufnahmen gemacht haben sollen. Sie drangen laut Anzeige durch die Kellertür in das Gebäude ein und versuchten anschließend, zu flüchten.

Ein geschwärzter Auszug aus der Anzeige.

Zum Tatzeitpunkt befanden sich demnach Handwerker im Haus in Berlin-Dahlem. Der Unternehmer selbst führte ein Telefonat im ersten Stock des Hauses, seine Frau besprach sich im zweiten Stock mit dem Architekten. Sie erhielt einen Anruf von den Handwerkern, die im Erdgeschoss tätig waren. In der Strafanzeige heißt es dazu: „Ihr wurde mitgeteilt, dass sich zwei Reporterinnen auf dem Grundstück befänden und hierbei filmen und fotografieren würden. Dabei seien sie nicht nur auf das Grundstück, sondern sogar in das Haus eingedrungen. Hierbei hätten sie die Handwerker nach dem Namen der Besitzer und Vorbesitzer des Hauses gefragt. Auf die Frage der Handwerker, warum beide dies wissen wollten, hätten beide erklärt, eine wichtige Frage stellen zu müssen.“

Die Ehefrau des Unternehmers und der Architekt sollen sich daraufhin ins Erdgeschoss begeben haben. Die Reporterinnen blieben jedoch nicht im Haus, sondern sollen versucht haben, zu flüchten: Ehefrau und Architekt beobachteten, „wie die Frauen rasch das Haus verließen, durch den Garten liefen und schließlich auf die Straße flüchteten“, so die Anzeige.

Die Journalistinnen wurden von Ehefrau und Architekt gestellt und sollen behauptet haben, das Nachbargebäude ausgekundschaftet zu haben, in dem der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn einst gewohnt hatte. Spahn lebte zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr dort. Auf die Frage der Unternehmer-Ehefrau, warum die Journalistinnen Innenaufnahmen vom Haus des Unternehmers gemacht hätten, wenn ihre Recherche doch dem Nachbargrundstück gegolten habe, antworteten sie laut Anzeige nicht.

Aus der Anzeige geht zudem hervor, dass die beiden Journalistinnen sich bewusst gewesen sein müssen, dass ihr mutmaßliches Eindringen in das Haus rechtswidrig war: „Zur Straßenseite weist das Grundstück eine zwei Meter hohe, geschlossene Zaunanlage auf. Der Zutritt zu dem Grundstück erfolgt über ein Gartentor, das in der Regel geschlossen ist. (...) Das Gebäude war erkennbar (durch geschlossene Türen) nicht zum Betreten fremder Personen vorgesehen. Besonders verdeutlicht wurde dies dadurch, dass die Haupteingangstür des Hauses verschlossen war, so dass sich die Beschuldigten auf die Suche nach einer anderen Zutrittsmöglichkeit machen mussten. Diese haben sie dann, wie dargelegt, erst auf der Rückseite des Gebäudes gefunden, indem sie die Kellertür, die zu aber nicht verschlossen war, nutzten, um in das Gebäude zu gelangen.“

Die Zeit äußert sich gegenüber NIUS erstmals zu den Vorwürfen und widerspricht der Darstellung: „Die beiden Journalistinnen haben sich im Rahmen einer Recherche für das Nachbargrundstück interessiert. Wem das betroffene Grundstück gehört, war ihnen nicht bekannt. Die beiden Journalistinnen haben sich nicht illegal Zutritt verschafft, sondern sind von Bauarbeitern hereingebeten worden. Im Haus haben sich die Journalistinnen nur im Eingangsbereich aufgehalten, wohin sie die anwesenden Personen gebeten hatten. Nachdem die Journalistinnen nach den Hausbewohnern fragten, konnte ein Telefonkontakt zu Verantwortlichen der Baufirma hergestellt werden, die den Journalistinnen mitteilten, dass ein Kontakt zu den Hauseigentümern nicht möglich sei. Darauf haben sie das Grundstück sofort verlassen. Sie befanden sich insgesamt nur wenige Minuten im Haus. Auf dem Grundstück haben die beiden zu den Hauseigentümern keinen Kontakt gehabt. All dies wird in Ihrer Darstellung nicht oder falsch wiedergegeben. Die Recherchemethoden waren zulässig.“

Brisant ist der Fall auch deshalb, weil die Zeit sich in einem Rechtsstreit mit dem Unternehmer befindet: Die Zeitung hatte vor einigen Jahren kritisch über den Unternehmer berichtet. Dieser bestreitet die Schilderungen der Zeitung aus dem damaligen Artikel. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine der Autorinnen des Zeit-Textes wegen Verleumdung zum Nachteil des Unternehmers. Die Ermittlungen liefen bereits zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Hausfriedensbruchs.

Sollten die Vorwürfe sich durch die Ermittlungen bestätigen, dann würde sich der Vorgang also wie folgt darstellen: Die Zeit berichtet kritisch über einen Unternehmer, muss Teile des Textes nach entsprechenden Gerichtsentscheiden offline nehmen, gegen eine der Autorinnen laufen noch immer Ermittlungen – und inmitten dieser Gemengelage dringt eine andere Zeit-Journalistin rechtswidrig in das Haus des Unternehmers ein, filmt und fotografiert und versucht, zu flüchten, nachdem sie ertappt wird.

Wäre solch ein Vorgehen mit den journalistischen Standards von Zeit und NDR vereinbar? Während die Zeitung die Vorwürfe abstreitet, wollte sich der Sender gegenüber NIUS nicht äußern. Stattdessen versuchte er, die Berichterstattung über die Journalistinnen – die als Gewinnerinnen des Axel-Springer-Preises noch bereitwillig vor Fotografen posiert hatten – zu verhindern: „Wir weisen Sie darauf hin, dass identifizierende Berichterstattung über Ermittlungsverfahren nur sehr ausnahmsweise zulässig ist. Eine solche Ausnahme liegt hier nicht vor. Inhalte von Recherchen kommentieren wir grundsätzlich nicht“, hatte der NDR gegenüber NIUS erklärt.

Stefanie Dodt gewann 2018 den Axel-Springer-Preis in der Kategorie „Investigative Recherche“.

2017 hatte Lena Niethammer den Axel-Springer-Preis für einen Artikel im Tagesspiegel gewonnen.

Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU kritisieren den Umgang des NDR mit den Ermittlungen. Wolfgang Kubicki (FDP) sagt dazu: „Hier steht eine indiskutable Grenzüberschreitung von zwei Journalistinnen im Raum. Dass sich der NDR nicht wenigstens klar von den erhobenen Vorwürfen distanziert, spricht Bände über sein journalistisches Selbstverständnis. Egal, ob die Journalistinnen es auf Jens Spahn oder den Unternehmer abgesehen haben – die Gesetze gelten auch für den NDR und die Zeit.“

Kubicki im Bundestag.

Der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß erklärt: „Die Chefredaktionen von ARD und NDR müssen die Öffentlichkeit nun darüber aufklären, wie es dazu kommen konnte, dass eine Tagesschau-Journalistin sich mutmaßlich im Rahmen einer Recherche Zutritt zum Haus eines Unternehmers verschaffte: War dieses Vorgehen von der Chefredaktion abgesegnet? Wie kann es sein, dass Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Häuser von unbescholtenen Bürgern durchsuchen?“

Der Hamburger CDU-Abgeordnete Ploß.

Christoph de Vries, ebenfalls Abgeordneter der CDU, sagt: „Hier stehen gravierende und mutmaßlich auch strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen preisgekrönte Journalistinnen renommierter Medien im Raum, die offenkundig so schwer wiegen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nicht ohne Grund ein besonders schützenswertes Grundrecht in unserer Verfassung. In Anbetracht dessen ist es mehr als unverständlich, dass sich der NDR nicht zu den Vorwürfen äußert und sich hinter dem vermeintlichen Persönlichkeitsschutz der Beschuldigten verschanzt. Und natürlich stellt sich auch die Frage nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen.“

CDU-Mann de Vries.

Der Vorsitzende des Rundfunkrats des NDR, Dietmar Knecht, will sich zu den Ermittlungen nicht äußern. Er teilt jedoch mit: „Der Rundfunkrat behält sich eine Behandlung des Vorgangs bei Vorlage des endgültigen Ermittlungsergebnisses vor, insbesondere dann, wenn journalistische Grundsätze verletzt worden sein sollten.“

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