
Gegen David Bendels liegt nunmehr das schriftliche Urteil des Amtsgerichts Bamberg wegen angeblicher Verleumdung von Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Zusammenhang mit einem satirischen Faeser-Meme vor. Das hat der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurierbestätigt. Bendels erklärte: „Das Urteil kommentiert sich selbst.“ Der Kampf um die Presse- und Meinungsfreiheit gehe in der zweiten Instanz „mit aller Entschlossenheit“ weiter.
„Im Namen des Volkes“
In dem von Amtsrichter Martin Waschner in seiner Eigenschaft als „Strafrichter“ unterschriebenen Urteil „im Namen des Volkes“ heißt es:
„1. Der Angeklagte ist schuldig der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung.
2. Der Angeklagte wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
3. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.“
Satire für „Durchschnittspublikum“ nicht erkennbar
Das Gericht hält es für erwiesen, Bendels habe den Post auf dem X-Account des Deutschland-Kurier veröffentlicht, „um bewusst unwahr den Eindruck zu erwecken, es gebe eine solche Bildaufnahme, wodurch er die damalige Bundesinnenministerin zu diffamieren suchte.“
Im Urteil heißt es dazu u.a.: „Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, dem sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt (…) Vorliegend war der Post nach dem Wortlaut des Textes, dem sprachlichen Kontext und der aus dem Post erkennbaren Begleitumstände für den unvoreingenommenen und verständigen Betrachter nicht als verändertes Bild erkennbar, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen hat.“
Ex-„Bild“-Politikchef: Für wie dumm hält das Gericht die Menschen?
Das Urteil legt für den langjährigen früheren „Bild“-Politikchef Einar Koch „hochinteressanter Weise die Vermutung nahe, dass das Amtsgericht Bamberg davon ausgeht, Faeser könnte tatsächlich ein Pappschild mit der Aufschrift ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit‘ vor sich hergetragen haben. Zweitens muss man fragen: Für wie dumm hält Richter Waschner das ‚Durchschnittspublikum‘, wenn der satirische Hintergrund des Memes nicht erkennbar gewesen sein soll?“
David Bendels: „Der Kampf geht weiter!“
DK-Chef David Bendels erklärte auf Anfrage: „Die schriftliche Urteilsbegründung des Bamberger Amtsrichters Martin Waschnerkommentiert sich selbst. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den elementaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit in der nächsten Instanz unbeirrt, stabil und konsequent fortsetzen. Der juristische und mediale Kampf um eines unserer wichtigsten Grundrechte geht also weiter – und zwar mit aller Entschlossenheit.“