
Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung sogenannte SLAPP-Klagen – also missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und NGOs – eindämmen. Im Interview mit Tichys Einblick äußert sich der Staatsrechtler und Jurist Ulrich Vosgerau, der selbst regelmäßig gegen Medien klagt, kritisch zu dem Vorhaben. Er bezeichnet die geplante Regelung als juristisch unausgereift und in der Praxis kaum anwendbar. Die zentrale Schwäche: Das Gesetz ignoriere das einzig objektiv prüfbare Kriterium – die offensichtliche Unbegründetheit einer Klage – und stütze sich stattdessen auf schwer überprüfbare Motive der Klägerseite. Wie soll nachgewiesen werden, dass eine Klage ausschließlich dazu dient, der Gegenseite hohe Kosten zu verursachen?
Auch die politischen und gesellschaftlichen Implikationen bewertet Vosgerau als problematisch. Er sieht in der SLAPP-Gesetzgebung eine Tendenz der Bundesregierung, ihr nahestehende NGOs zusätzlich juristisch gegen Kritik aus der Bevölkerung abzuschirmen. Kritik an Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen könnte so leicht abgewehrt und deren Handeln gerichtlicher Kontrolle entzogen werden – denn wer klagt, muss künftig damit rechnen, für vermeintlich missbräuchliche Klagen sanktioniert zu werden.