So Done: Vom Medienliebling zum Krisenkind?

vor 5 Monaten

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Bildquelle: Tichys Einblick

Leer geworden ist es auf der Seite von „So Done“. Das Start-up-Unternehmen nutzt KI, um aus der Kommentarflut jene Posts auszusortieren, die strafrechtlich relevant sein könnten. Dafür posierten viele prominente Kunden mit ihrem großen Namen. „Sicherheitsexperte“ Carlo Masala etwa, aber auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Manuel Ostermann von der Bundespolizeigewerkschaft DPolG – und natürlich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Einem größeren Publikum wurde das Unternehmen über gleich mehrere Beiträge in reichweitenstarken Medien bekannt. Die Tagesschau und der Spiegel berichteten darüber. Im ARD-Beitrag erschien Roderich Kiesewetter und berichtete von seinen positiven Erfahrungen mit „So Done“. Kritik gab es keine, im Gegenteil: Die politische und mediale Prominenz zeigte sich wohlgesonnen. Selbst, als bekannt wurde, dass eines der drei „So Done“-Gesichter, Franziska Brandmann, die Vorsitzende der Jungen Liberalen ist.

Wer demnach anfangs kritisch über „So Done“ berichtete, musste aus einer bestimmten Ecke kommen. Doch der Wind hat sich massiv gedreht – und zwar in einer Art, die man noch vor zwei Monaten nicht hätte erahnen können. Denn nicht „So Done“ geriet ins Visier, sondern Robert Habeck durch „Schwachkopf-Gate“. Die Frage lag nahe, wie die Bezeichnung als „Schwachkopf“ zu einer Hausdurchsuchung führen konnte. Eine Vermutung, die sich auf den sozialen Netzwerken verbreitete: Da gab es doch dieses Unternehmen, das mit KI tausende von Posts auf strafrechtlich relevante Inhalte prüfte. Und war „So Done“ nicht auch für Habeck tätig?

Brandmann hat diese Darstellung mehrfach widerlegt. Nicht nur auf X, wo sie solchen Vermutungen widersprochen hat, sondern auch im Cicero. Sie machte klar: „Schwachkopf zeige ich nicht an.“ Doch der Schaden war irreparabel. Nicht, weil „So Done“ mit dem Habeck-Fall zu tun hatte. Sondern weil sich der Gedanke im Diskurs erhärtete, dass hier etwas aus den Fugen geraten war, und „So Done“ nun kein vorbildliches Geschäftsmodell mehr war, sondern sich in den Zeiten von Meldestellen im Netz und Hausdurchsuchungen in eine bestimmte Reihe einfügte.

Gestern noch bei Spiegel und Tagesschau wohlwollend dargestellt, wurde „So Done“ auch außerhalb der neuen Medienlandschaft nunmehr kritisch beäugt. Vor allem kam die Assoziation mit dem Habeck-Fall immer wieder auf, etwa beim Handelsblatt. Wenn Brandmann auch immer wieder die Situation klarstellte, so blieb doch etwas hängen. Die Bekanntheit von „So Done“ wurde nun zum Mühlstein. Denn nun kamen Fragen ins Spiel, die Medien wie Tagesschau und Spiegel ignoriert hatten. Etwa, ob ein NRW-Ministerpräsident und ein Bundeswirtschaftsminister einfach so für ein Start-up-Unternehmen werben durften.

Medienanwalt Joachim Steinhöfel schrieb Wüst und Habeck ein Abmahnschreiben. Habeck und Wüst nutzten ihre offiziellen Ämter, um Werbung für ein Wirtschaftsunternehmen zu machen, sie verstießen damit gegen ihre Pflicht zur „neutralen Amtsführung“ – so Steinhöfel. Kurze Zeit darauf verschwanden die Statements der beiden Politiker. Der Anwalt Markus Haintz wagte einen ähnlichen Vorstoß gegen Roderich Kieswetter. Der wird in Zukunft nicht mehr seine parlamentarischen Funktionen auf der Webseite nennen.

Die Webseite mit ihren prominenten Aushängeschildern hat sich seitdem gelichtet. Die vielen zufriedenen Kunden sind verschwunden. Doch damit nicht genug: Diese Woche wurde auch noch „So Done“-Anwalt Alexander Brockmeier eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. Das berichtet die Nachrichtenplattform NIUS.

„So Done“ hatte damit geworben, dass der Service des Unternehmens „gar nichts“ kostete. Rechtsanwalt Haintz hatte Brockmeires gleichnamige Kanzlei „So Done legal“ abgemahnt, welche die KI als strafrechtlich relevant einordnet. Haintz: „Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einem Verstoß gegen das anwaltliche Berufsrecht, da die SO DONE in ihr zurechenbarer Weise mit grundsätzlich unzulässigen anwaltlichen Erfolgshonoraren geworben hat, was einen wettbewerbs- und berufsrechtswidrigen Verstoß darstellt.“

„So Done“ hat den Hinweis mittlerweile entfernt. Das Amtsgericht hat auf eine Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro angesetzt.

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