
Eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz an die Bundesregierung hat neue Details zur Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen zutage gefördert. Aus der Antwort des Bundesministeriums des Innern geht hervor, dass seit der Machtübernahme der Taliban 2021 insgesamt 46.017 Aufnahmeerklärungen für Afghanen ausgestellt wurden, wovon 36.053 Personen tatsächlich nach Deutschland eingereist sind.
Von den 24.780 Aufnahmeerklärungen, die im Rahmen des sogenannten „Ortskräfteverfahrens“ erteilt wurden, betrafen nur 5.401 die Ortskräfte selbst – der Rest, also 19.379, waren Familienangehörige. Auch bei den bereits Eingereisten zeigt sich ein ähnliches Bild: Von den 20.801 Personen, die über dieses Verfahren nach Deutschland kamen, waren nur 4.411 tatsächlich Ortskräfte, während der Großteil – 16.390 Personen – ihre Familienangehörigen waren.
Neben dem „Ortskräfteverfahren“ gibt es noch drei weitere Programme zur Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger: die „Menschenrechtsliste“, das „Überbrückungsprogramm“ und das „Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“.
Nach dem Rückzug der Bundeswehr 2021 und der Machtübernahme durch die Taliban hatte die Bundesregierung ehemaligen Ortskräften, die für deutsche Institutionen gearbeitet hatten, eine Aufnahme in Deutschland zugesichert. Einige von ihnen flohen nach Pakistan, wo ihnen ein Visum für Deutschland ausgestellt wurde.
Der Auswahlprozess für die Einreise von Afghanen nach Deutschland steht immer wieder in der Kritik. Zahlreiche Berichte werfen Fragen auf, wie gründlich die Sicherheitsprüfungen und die Identifikation der Antragsteller wirklich sind.
Am Mittwochmorgen landeten erneut 132 Afghanen in Berlin – darunter, laut Bild, nur noch eine einzige Ortskraft, die während des Bundeswehr-Einsatzes in Afghanistan deutsche Behörden unterstützt hatte. Fünf weitere Passagiere waren Familienangehörige. Bei den übrigen 126 Personen fehlten wichtige Hintergrundinformationen.
Das ist kein Einzelfall: Häufig wird die Überprüfung der Antragsteller nicht ausreichend durchgeführt. Normalerweise sollten diese in Gesprächen mit deutschen Behördenvertretern auf mögliche Gefährdungen geprüft werden – doch oft bleibt unklar, ob diese Prüfungen konsequent erfolgen.
Vor allem die Einreise von angeblich afghanischen Staatsangehörigen mit Proxy-Pässen sorgt für heftige Kritik. Bei Proxy-Pässen müssen Antragsteller nicht persönlich bei der ausstellenden Behörde erscheinen – sie können von Dritten beantragt und abgeholt werden. Solche Pässe sind in Deutschland nicht gültig.
Diese minderwertigen Dokumente hatten bereits im vergangenen Juni für Aufsehen gesorgt, als der Focus über fragwürdige interne Mails berichtet hatte. Demnach habe ein Beamter in der Behörde von Annalena Baerbock geschrieben, „falscher Pass hin oder her“ und damit die Sicherheitsbedenken eines Antragstellers komplett vernachlässigt (Apollo News berichtete).
Zudem versuchen immer mehr Afghanen, über das Konsulat in Duschanbe, Tadschikistan, ein Visum für Deutschland zu erhalten. Der Grenzübertritt zwischen Afghanistan und Tadschikistan ist häufig auch ohne Pass möglich, was eine genaue Identitätsprüfung nahezu unmöglich macht. Viele Afghanen bleiben monatelang in Tadschikistan, um sich dort als „gewöhnlicher Aufenthalt“ zu registrieren und so ihre Ausreise zu legalisieren.
Wegen der zunehmenden Anträge und der bekannten Sicherheitsbedenken forderte die Botschaft in Duschanbe das Auswärtige Amt auf, Visa-Anträge aus dieser Region abzulehnen. Doch das Ministerium lehnte diese Empfehlung ab – obwohl die Sicherheitslücken offenbar bekannt sind.