Somalier wollte Patientin in Psychiatrie vergewaltigen: Er soll weder in Haft noch abgeschoben werden

vor 3 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

In Dresden begann am Montag der Prozess gegen Arafa S., einen 26-jährigen Asylbewerber aus Somalia. Die Anklage listet insgesamt 27 Straftaten auf, darunter eine versuchte Vergewaltigung. Doch bevor die Verhandlung überhaupt in die inhaltliche Phase eintreten konnte, gab es bereits erste Schwierigkeiten – der Angeklagte stellte selbst seine grundlegenden Personalien infrage. Mit dem Gericht kommunizierte der Somalier über eine Dolmetscherin.

Der Angeklagte lebte zuletzt im sächsischen Riesa, wo er immer wieder für Probleme sorgte. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft beging er unter anderem Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Diebstähle und Körperverletzungen. Besonders schwer wiegt der Vorwurf der versuchten Vergewaltigung: Während seines Aufenthalts in einer psychiatrischen Einrichtung in Wermsdorf soll er eine Mitpatientin in sein Zimmer gelockt und auf sein Bett gelegt haben – ein Pfleger konnte Schlimmeres verhindern.

Als die Staatsanwältin die Anklageschrift verlas, reagierte der Angeklagte überfordert. „Hören Sie auf, ich kann das alles nicht in meinem Kopf speichern“, unterbrach er die Verhandlung. Der vorsitzende Richter versuchte, die Identität des Angeklagten zu klären. Auf die Frage nach seinem Namen folgte prompt die erste Irritation, der Angeklagte erklärte, dass sein Nachname nicht S. sei. Der Richter hakte nach, woraufhin der Angeklagte angab, sein eigentlicher Name sei Arafa Achmede M., der bisher angeführte Name sei lediglich ein Spitzname. Auch beim Geburtsdatum zeigte sich der Somalier unsicher: „Ich weiß es nicht.“ Als der Richter auf die Akten verwies, in denen der 1. Juli 1998 vermerkt sei, lenkte der Mann ein: „Dann muss das richtig sein.“

Ein ähnliches Bild zeigte sich bei der Frage nach dem Geburtsort. Während der Angeklagte zunächst Mogadischu, die Hauptstadt Somalias, angab, wies das Gerichtsdokument „Aden“ aus. Die Erklärung des Beschuldigten: „Mein Vater sagte das mir. Mein Vater weiß alles über mich.“ Daraufhin entgegnete der Richter, sichtlich genervt: „Vielleicht wissen Sie auch etwas über sich?“

Der psychiatrische Gutachter attestierte ihm eine schwere Psychose. Während seiner Untersuchung habe der Angeklagte „bewegungslos“ dagesessen – um eine Reaktion hervorzurufen, habe der Gutachter ihn „schütteln“ müssen. Drei Verhandlungstage sind für das Verfahren angesetzt. Dabei geht es nicht um eine Haftstrafe oder eine Abschiebung, sondern um eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Doch für den Angeklagten stand offenbar ein ganz anderes Thema im Vordergrund: „Mein Vater, meine Mutter und meine Schwester leben in Deutschland. Sie wohnen alle in Eisleben. Alle haben einen Aufenthaltstitel, nur ich nicht“, stellte er beleidigt fest.

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