Sommerinterview-Störer behauptet: Anti-Weidel-Aktion war mit der Polizei abgesprochen

vor etwa 7 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Das ARD-Sommerinterview mit AfD-Chefin Alice Weidel wurde am Sonntag durch eine Protestaktion in nächster Nähe der Aufzeichnung massiv gestört. Moderator Marcus Preiß und Weidel konnten sich zeitweise kaum verständigen. Verantwortlich für die Inszenierung: das Zentrum für politische Schönheit (ZPS) um Gründer Philipp Ruch.

In einem Podcast-Gespräch mit Bild-Vizechefredakteur Paul Ronzheimer äußerte sich Ruch inzwischen ausführlich zur Aktion – seine Aussagen dürften für Aufsehen sorgen. Wusste die Polizei über die Aktion Bescheid und ließ die Störer gewähren?

Auf die Frage, woher das ZPS von Ort und Zeitpunkt der Interview-Aufzeichnung wusste, antwortet Ruch im Interview: „Das ist natürlich unser Betriebsgeheimnis.“ Den Begriff „Störaktion“ weist er zurück, spricht stattdessen provozierend von einer „Verschönerungsaktion“. Und er sagt: „Wir haben so etwas wie den Fernsehmoment des Jahres geschaffen, in enger Kooperation mit der ARD und der AfD.“ Purer Zynismus – Journalist Ronzheimer hakt trotzdem nicht nach.

Dann behauptet Ruch: Der Protestbus des ZPS habe nur deshalb direkt gegenüber dem ARD-Freiluftstudio positioniert werden können, weil man mit der Berliner Polizei im Austausch gewesen sei! „Wir sind, ich will da jetzt keine Details nennen, aber in enger Absprache – natürlich mit der Berliner Polizei auch – in Kontakt getreten und konnten dort eigentlich machen, was wir vorhatten.“

Hören Sie hier:

In enger Absprache mit der Berliner Polizei konnten die Störer machen, was sie vorhatten? Leider auch hier: keine Nachfrage des Interviewers.

Die Berliner Polizei hat laut Berliner Zeitung mittlerweile zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Veranstalter eingeleitet, weil die Protestaktion nicht angemeldet war.

Der Fakt, dass die Protestaktion überhaupt ungestört durchgeführt werden konnte, warf bereits Fragen auf: Laut „Gesetz über befriedete Bezirke der Verfassungsorgane des Bundes“ sind Versammlungen und Aufzüge in unmittelbarer Nähe des Bundestags grundsätzlich verboten. Das betrifft auch das Gebiet, auf dem der Anti-Weidel-Protest stattfand und wo der Lautsprecherwagen mit dem „Scheiß AfD“-Chorgesang zum Einsatz kam. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das Bundesinnenministerium eine Genehmigung erteilt und der Bundestagspräsident zustimmt. Beides war nach bisherigem Stand nicht der Fall.

Mehr NIUS:Chaos während ARD-Weidel-Interview: „Es liegt der Verdacht nahe, dass die Polizei hier absichtlich nichts gemacht hat“

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