Sozialistische Enteignungspläne: Verfassungsrichter-Kandidatin Kaufhold schrieb mit am SPD-Gesetzentwurf

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Die Berliner SPD will Privateigentum verstaatlichen und hat ein entsprechendes Enteignungsgesetz vorgelegt. Vielleicht hat es sich bei CDU und CSU noch nicht herumgesprochen: Die linke Münchner Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold, von der Bundes-SPD als Richterin für das Bundesverfassungsgericht nominiert, hat als Mitglied einer Expertenkommission an den Enteignungsplänen mitgewirkt! „Wann durchschaut die Union die Tricksereien von SPD, Ex-SED und Grünen?“, fragt das liberal-konservative Portal „Tichy Einblick“.

Fakt ist: CDU und CSU, die sich ausweislich ihrer Programmatik dem Privateigentum verpflichtet fühlen, haben sich bislang nicht eindeutig von den beiden SPD-Vorschlägen für die Wahl zu Verfassungsrichterinnen distanziert:

Was die u.a. wegen ihrer Haltung zu Abtreibungen umstrittene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf betrifft, so führt die CDU bis hinauf zu Kanzler Friedrich Merz Eiertänze auf und vermeidet eine eindeutige Festlegung. Was die andere SPD-Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, anbelangt, so haben CDU und CSU offenbar nicht einmal ansatzweise erkannt (oder wollen nicht erkennen?), wes sozialistischen Geistes Kind diese Münchner „Rechtswissenschaftlerin“ ist.

Kaufhold war Mitglied einer sogenannten Expertenkommission, die 2023 ihr Gutachten zur Frage der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen vorlegte und damit den geistig-juristischen Unterbau für den jetzt vorgelegten Entwurf der Berliner SPD für ein  „Vergesellschaftungsgesetz“ lieferte. Die „Experten“ waren wenig überraschend zu dem Ergebnis gekommen, dass Enteignungen rechtlich möglich seien – auch dann, wenn Entschädigungen unterhalb des Verkehrswerts liegen würden.

Grundstücksbesitzer sollen für Staatsversagen zahlen!

Hinter dem Gesetzentwurf der Hauptstadt-SPD verbirgt sich nichts anderes als ein breit angelegter Versuch, Privateigentum in Berlin zu verstaatlichen. Tichys Einblick schreibt: „Aber es geht nicht nur um Wohnungen, sondern um Grund und Boden, Produktionsmittel, Unternehmen. Das bedeutet nichts anderes, als das diejenigen, die noch in Berlin produzieren und vermieten, bald fürchten müssen, dass ihnen staatliche Kommissare die Türen eintreten.“

Enteignungen sollen zum Beispiel auch im Namen des Schulbaus möglich sein. Weil der Berliner Senat es jahrzehntelang nicht geschafft hat, die nicht zuletzt wegen der Migration aus allen Nähten platzende Stadt planerisch zu bewältigen, sollen nun Grundstückseigentümer die Rechnung für dieses Staatsversagen präsentiert bekommen!

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