
Der designierte Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Jens Spahn teilte auf X mit, dass man den Bericht des Verfassungsschutzes über die AfD „sehr ernst“ nehme. Weiter schreibt er: „Wir werden ihn in der Koalition auswerten und mögliche Konsequenzen mit der nötigen Sorgfalt beraten.“ Union und SPD würden gemeinsam und eng abgestimmt darüber entscheiden, wie „in den parlamentarischen Abläufen“ mit der AfD umgegangen werde.
„Eine Empfehlung, AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden zu wählen, wird es von unserer Seite nicht geben“, schreibt Spahn weiter. Spahn selbst sorgte vor wenigen Wochen für Aufmerksamkeit, als er genau so eine Normalisierung der AfD im parlamentarischen Umgang forderte – das scheint jetzt vom Tisch zu sein.
Am Freitag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt gegeben, die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Das 1.100 Seiten lange Gutachten soll nicht veröffentlicht werden. Doch offenbar liegt es dem Spiegel vor (mehr dazu hier). Innenministerin Nancy Faeser ließ das Gutachten fachlich nicht prüfen, bevor sie mit dem Ergebnis an die Öffentlichkeit ging.
Dabei hatte die stellvertretende Leiterin des Pressereferats im Bundesinnenministerium (BMI), Sonja Kock, am 16. April verkündet: „Wir werden als BMI das Gutachten prüfen, sobald es uns vorliegt.“ Doch das ist nicht geschehen, wie Bild berichtet. Gegenüber der Bild wurde das damit begründet, dass man nicht den Eindruck von politischer Einflussnahme entstehen lassen wollte. Viel wahrscheinlicher wirkt jedoch die Erklärung, dass Faeser die neue Einstufung noch vor dem nahenden Ende ihrer Amtszeit verkünden wollte (Apollo News berichtete).
Den Bericht des Verfassungsschutzes nehmen wir sehr ernst. Wir werden ihn in der Koalition auswerten und mögliche Konsequenzen mit der nötigen Sorgfalt beraten. Auch zum Umgang mit der AfD in den parlamentarischen Abläufen werden sich Union und SPD selbstverständlich eng…
— Jens Spahn (@jensspahn) May 4, 2025
Faeser erhielt das Gutachten am Montag und entschied sich am Mittwoch dazu, die Einstufung am Freitag veröffentlichen zu lassen. Der Verfassungsschutz stützt sich in seiner Argumentation für die Einstufung hauptsächlich auf das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“, das „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“ sei, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Mehrere Verfassungsrechtler äußern gegenüber Apollo News ihre Kritik an der Entscheidung der Innenministerin. Der renommierte Verfassungsrechtler Rupert Scholz sagt gegenüber Apollo News, dass die Einstufung des Verfassungsschutzes eine „politische Aktion“ sei, die die Bundesinnenministerin Nancy Faeser kurz vor ihrem Amtsende „fährt“.
Der Verfassungsrechtler Volker Böhme-Neßler sagt, besonders „problematisch“ sei, „dass die Begründung sich auf ein tausendseitiges Gutachten stützt“, dieses aber „nicht veröffentlicht werden soll“. So etwas gehe „im Rechtsstaat nicht“ (mehr dazu hier).