
Am Mittwoch werden die Vorsitzenden der 24 Fachausschüsse des Bundestags gewählt. Obwohl der AfD dabei gemäß ihrer Fraktionsgröße sechs Posten zustehen, könnte am Ende keiner der AfD-Kandidaten gewählt werden. Denn dafür bräuchten sie eine Mehrheit in den Gremien, alle anderen Parteien lehnen die Wahl von AfD-Vertretern jedoch strikt ab – auch die Union.
Die Empfehlung der Fraktionschefs sei es, „mit Nein zu stimmen“, erklärte bereits Anfang der Woche der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU- und CSU-Fraktion, Steffen Bilger: „Wir gehen davon aus, dass keiner der AfD-Kandidaten Vorsitzender wird.“ Der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn unterstrich diese Einstellung dann noch einmal: Bild zufolge soll der CDU-Politiker die ausschlaggebende Richtungsvorgabe für die geheimen Wahlen am Mittwoch gemacht haben.
Demnach soll Spahn dem CDU-Bundesvorstand gegenüber erklärt haben, die Union werde keinem AfD-Kandidaten zustimmen. Das ist deswegen brisant, weil Spahn sich in einem Interview mit der Bild Mitte April noch für einen normalen Umgang mit der AfD ausgesprochen hatte (Apollo News berichtete). Die Partei solle wie jede andere Oppositionspartei behandelt und gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages ihre Zuständigkeiten erhalten, erklärte er damals.
Die Geschäftsordnung sieht in Paragraf 12 vor: „Die Zusammensetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen ist im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen“ – gewählt werden müssen die vorgeschlagenen Vorsitzenden aber eben noch in einer geheimen Wahl in den Ausschüssen. Das gilt eigentlich als Gepflogenheit, die AfD-Kandidaten werden hier aber regelmäßig abgelehnt.
Nach der Veröffentlichung des AfD-Gutachtens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war Spahn zurückgerudert und hatte auf X mitgeteilt: „Eine Empfehlung, AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden zu wählen, wird es von unserer Seite nicht geben.“ Obwohl durch die Veröffentlichung des Gutachtens dessen wenig aufschlussreicher Inhalt mittlerweile bekannt ist und der Verfassungsschutz zudem eine Stillhaltezusage gegenüber der AfD abgab, die Partei also vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ führen darf, bleibt die Union bei ihrer Haltung.
Kritik gibt es auch aus den eigenen Reihen: Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Hendrik Hoppenstedt, möchte sich zwar hinter die Entscheidung der Fraktion stellen, er sei jedoch der „festen Überzeugung, dass wir damit das AfD-Problem nicht an der Wurzel packen“, sagte er gegenüber Bild. „Die AfD nutzt jede Gelegenheit, um sich als Opfer hinzustellen. Diese Möglichkeit möchte ich ihnen gern nehmen.“