Das ist der unglaublichste Fall von Asyl-Versagen, den Sie je gelesen haben

vor 2 Monaten

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Bildquelle: NiUS

In Wismar versetzt ein Migrant, der längst hätte abgeschoben werden sollen, einen ganzen Stadtteil in Angst und Schrecken. Die Staatsanwaltschaft bleibt dank ihm beschäftigt und ermittelt wegen folgender Delikte:

Insgesamt soll die Strafakte des 21-jährigen Iraners seit Sommer 2022 auf fast 100 Fälle angewachsen sein. Auf NIUS-Nachfrage wollte die Staatsanwaltschaft Schwerin diese Zahl weder bestätigen noch dementieren.

Am vergangenen Sonntag gegen 10:45 Uhr erreichte die Verbrecher-Karriere des Problem-Iraners ihren Höhepunkt: Nur wenige Meter von seiner Flüchtlingsunterkunft entfernt, lauerte der Iraner einer 63-jährigen Frau auf und griff sie unvermittelt mit einem Messer an; er stach ihr in den Oberschenkel. Zeugen des Vorfalls alarmierten sofort Rettungskräfte und Polizei und verfolgten den flüchtenden Täter. Er wurde von der Polizei vorläufig festgenommen.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Schwerin einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a Strafprozessordnung gegen den Beschuldigten beim zuständigen Amtsgericht Wismar beantragt, „da Erkenntnisse vorliegen, wonach der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein könnte“, schreibt die Behörde.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen Unterbringungsbefehl gegen den Täter beantragt. Es lägen „Erkenntnisse vor, wonach der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein könnte“.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:

„Am 09.02.2025 soll es gegen 10.45 Uhr in Wismar zu einem Messerangriff eines 21-jährigen iranischen Staatsbürgers auf eine 63-jährige Deutsche gekommen sein. Nach den bisherigen Ermittlungen war die 63-jährige Geschädigte mit ihrem Hund im Bereich der Straße Am Torney in Wismar spazieren. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ohne erkennbaren Grund mit einem Messer in Richtung des linken Oberschenkels der Geschädigten gestochen und ihr dabei eine circa drei Zentimeter lange Stichverletzung zugefügt zu haben. Die Geschädigte wurde im Krankenhaus ärztlich versorgt. Der Beschuldigte, der sich zunächst vom Tatort entfernt hatte, konnte nur kurze Zeit nach der Tat durch die Polizei an seinem Wohnort vorläufig festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft Schwerin wird heute einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a Strafprozessordnung gegen den Beschuldigten beim zuständigen Amtsgericht Wismar beantragen, da Erkenntnisse vorliegen, wonach der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Schwerin weist auf die Unschuldsvermutung hin.“

Bereits im Dezember hat der Iraner eine Schreckenstat begangen: Nur 500 Meter von seiner Flüchtlingsunterkunft entfernt erwischte man den Iraner in einem Markant-Supermarkt beim Klauen. Der Iraner, der bereits Hausverbot hatte, schlug daraufhin einer Supermarkt-Mitarbeiterin mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Die 54-Jährige ging zu Boden und wurde von ihm noch weiter in den Unterleib getreten. Ein 32-jähriger Kunde eilte der Verkäuferin zur Hilfe und wurde vom Täter mit einer Glasflasche geschlagen – der Kunde musste ins Krankenhaus. Noch am selben Abend wurde der Täter „in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft“ wieder entlassen.

Lesen Sie die Polizeimeldung von damals hier im Wortlaut:

Am Dienstagnachmittag des 03.12.2024 ereignete sich am Wismarer Kagenmarkt ein räuberischer Diebstahl, in dessen Folge zwei Personen verletzt wurden. Gegen 16 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis darüber, dass eine männliche Person in einem Einkaufsmarkt am Wismar-Kagenmarkt gerade zwei Personen verletzt und in der weiteren Folge weggelaufen ist. Erste Polizeikräfte am Einsatzort trafen auf die 54-jährige und den 32-jährigen verletzten Personen deutscher Staatsbürgerschaft. Im Rahmen der ersten Befragung wurde mitgeteilt, dass eine bekannte Person, welche bereits für den Markt ein Hausverbot hat, diesen erneut betreten und von der 54-Jährigen womöglich bei einer Diebstahlhandlung angetroffen und angesprochen wurde. Der Tatverdächtige schlug der Frau, nach weiterer Schilderung, daraufhin mehrfach mit der Faust ins Gesicht und trat auch mehrfach gegen ihren Unterkörper, während sie bereits am Boden lag. Ein 32-jähriger Kunde im Markt eilte der 54-Jährigen zur Hilfe und wurde von dem Tatverdächtigen mit einer Flasche geschlagen. Anschließend flüchtete der Täter. Im Rahmen der Nahbereichsfahndung mehrerer Funkwagenbesatzungen der Wismarer Polizei mit Unterstützungskräften des Polizeireviers Grevesmühlen und der Bundespolizei konnte der 20-jährige iranische Tatverdächtige am Wismarer Bahnhof festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Die beiden verletzten Geschädigten wurden von Rettungswagenbesatzungen medizinisch versorgt, wobei der 32-Jährige für weitere Untersuchungen ins Wismarer Klinikum gebracht wurde. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurde der 20-jährige Tatverdächtige, in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, am Abend wieder entlassen. Der polizeilich bereits mehrfach bekannte 20-Jährige muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls strafrechtlich verantworten.

Auf NIUS-Nachfrage teilt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern mit: „Der Betroffene reiste erstmalig am 23. August 2022 unerlaubt in das Bundesgebiet ein und stellte am 22. November 2022 einen Asylantrag. Das Asylverfahren wurde zwischenzeitig mangels Mitwirkung des Antragstellers durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingestellt.“

Weiter heißt es: „Aufgrund neuer Erkenntnisse der Bundespolizei im September 2024 wurde bekannt, dass ein Schutzstatus in einem EU-Mitgliedsstaat besteht. Er wurde zu einer Abschiebung in dieses Land angehört, in der Vollzugshindernisse zur Abschiebung in diesen Staat nicht festgestellt worden sind, so dass eine Rückführung in dieses EU-Mitgliedsland vorbereitet wurde.“

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass „der Betroffene erstmalig am 23. August 2022 unerlaubt einreiste“. Im September 2024 sei bekannt geworden, dass „ein Schutzstatus in einem EU-Mitgliedsstaat besteht“ und „eine Rückführung in dieses EU-Mitgliedsland“ vorbereitet worden sei..

Bedeutet: Deutsche Behörden beschäftigten sich jahrelang mit dem Intensivtäter, obwohl er schon längst in einem anderen EU-Land das Asylverfahren durchlaufen hatte. Wegen der jetzt vermuteten „psychischen Erkrankung“ des Tatverdächtigen rückt ein Abschiebungstermin in weite Ferne.

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