
Die von der SPD nominierte Potsdamer Professorin Frauke Brosius-Gersdorf steht nicht mehr als Richterin am Bundesverfassungsgericht zur Verfügung. In einer schriftlichen Erklärung hat die Juristin ihren Rückzug erklärt.
Als Begründung nannte Brosius-Gersdorf die ablehnende Haltung der Unionsfraktion. Ohne reale Wahlchance sei das Aufrechterhalten ihrer Kandidatur sinnlos. Zudem beschwerte sich die dezidiert linksaktivistisch ausgerichtete Juristin über eine „Diffamierung“ ihrer inhaltlichen Positionen.
Brosius-Gersdorf gilt als explizite Befürworterin eines AfD-Verbots, über das sie im Falle eines Verbotsantrags als Richterin am zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts auch zu entscheiden gehabt hätte. In Fragen des Lebensrechts und des Schutzes von Ehe und Familie vertritt sie extrem linke Positionen, die der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diametral widersprechen. Exponiert hatte sie sich zudem als Befürworterin einer Corona-Impfpflicht als „verfassungsrechtliche Pflicht“.
Ihre ursprünglich für den 11. Juli angesetzte Wahl war am Widerstand zahlreicher Unions-Abgeordneter gescheitert, nachdem zusätzlich Plagiatsvorwürfe gegen die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf aufgekommen waren. Diese Vorwürfe hatten sich zuletzt erhärtet; der „Plagiatsjäger“ Stefan Weber äußerte den Verdacht, ihr Ehemann Professor Hubertus Gersdorf könnte die Arbeit als „Ghostwriter“ verfasst haben, wogegen sich die Juristin mit einem eher hilflosen Abmahnungsversuch zur Wehr setzte.
Bislang hat die SPD den Vorschlag nicht zurückgezogen. Beobachter erwarten, dass ein nicht weniger radikaler Ersatzkandidat nominiert wird. Zudem ist die zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold, die einer faktischen „Klima“-Diktatur durch ungewählte Richter und Zentralbanken das Wort redet, weiter im Rennen. Die Auseinandersetzung um den Versuch der SPD, linke gesellschaftliche Macht durch den linksaktivistischen Umbau des Bundesverfassungsgerichts zu zementieren, ist mit dem Rückzug von Brosius-Gersdorf nicht beendet.