SPD hat neuen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, hält dessen Namen aber geheim

vor 2 Tagen

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Nach der gescheiterten Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht und dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD einen neuen Kandidaten gefunden. Das berichtete der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Matthias Miersch, bei RTL/ntv-Frühstart. Den Namen des neuen Kandidaten will Miersch allerdings nicht verraten. Zunächst soll die Personalie mit dem Koalitionspartner Union sowie den beiden Oppositionsparteien Grünen und Linken, die für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt werden, besprochen werden.

Der Plan der SPD ist, dass die drei neuen Richter für das Bundesverfassungsgericht im September vom Bundestag und damit rund zwei Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin gewählt werden. Die damalige Richterwahl war gescheitert, nachdem es in der Union etliche Abgeordnete gab, die Frauke Brosius-Gersdorf aufgrund ihrer Positionen unter anderem zu Abtreibungen ablehnten. Ob es bei der geheimen Wahl zu einer Mehrheit für die Kandidatin gekommen wäre, war damals fraglich. Apollo News berichtete damals als erstes über die umstrittenen Positionen der Juraprofessorin aus Potsdam.

Neben Frauke Brosius-Gersdorf sollten damals noch als SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold und als Unions-Kandidat Günter Spinner gewählt werden. Spinner und Kaufhold sollen nach aktuellem Stand im September mitgewählt werden. Zuvor müssen diese erst einmal eine Mehrheit im Richterwahlausschuss bekommen. Auch dort ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, die bei der ersten angesetzten Wahl sowohl die Kandidaten Spinner, Kaufhold als auch Brosius-Gersdorf benötigten.

Bundesverfassungsrichter werden in Deutschland nach Parteiproporz vergeben. Auf die aktuelle Proporzverteilung haben sich die Parteien 2018 geeinigt. Union und SPD dürfen jeweils drei Kandidaten vorschlagen, Grüne und die nicht mehr im Bundestag vertretene FDP jeweils einen. AfD und Linke werden hingegen nicht berücksichtigt. Seit der letzten Bundestagswahl wird zumindest die Zustimmung von einer der beiden Fraktionen, die keinen Verfassungsrichter stellen dürfen, gebraucht, um einen Verfassungsrichter mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen.

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