
TE hat die skandalöse Nominierung der Potsdamer Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ab 2. Juli sehr kritisch begleitet. Mittlerweile mit mehr als zehn TE-Beiträgen zu dieser Nominierung, zur Schlafmützigkeit der Union und deren Subalternität gegenüber dem linken Lager, zu den hysterischen Reaktionen der gesamten polit-medialen linken Szene auf Kritik an der Kandidatin hat TE zusammen mit anderen Medien einen wichtigen Beitrag geliefert, dass es bislang (noch) nicht zur Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf kam.
Versteckt im Windschatten des Skandals um die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf wurde bisher wiederum weitestgehend „übersehen“, dass die andere SPD-Kandidatin für den 2. Senat des Verfassungsgerichts wohl die noch größere Gefahr für die Demokratie darstellt. Namentlich geht es um die Münchner Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold. TE-Autor Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau und Medienforscher Norbert Bolz halten Ann-Katrin Kaufhold sogar für die noch größere Gefahr.
Professor Norbert Bolz ergänzt: „Man muss Frau Kaufhold dafür dankbar sein, dass sie die Methode, wie man Politik gegen die Bürger macht, so genau benennt.“
Und Vera Lengsfeld schreibt: Die Papiere, an denen Kaufhold mitgewirkt habe, müssten eigentlich den Verfassungsschutz alarmiert haben.
Die vom ehemaligen, von 2010 bis 2020 amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle an der Universität Freiburg 2005 promovierte Juristin hat bislang ihre eigene fragwürdige politische Agenda:
Der besondere Skandal: Kaufhold ist genau wie Brosius-Gersdorf als Richterin für den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts nominiert. Dieser wiederum würde bei einem entsprechenden Antrag des Bundestages, der Bundesregierung oder des Bundesrates über ein Verbot der AfD mitentscheiden.
Könnte es sein, dass Schwarz, Rot, Dunkelrot und Grün eben dies qua Richterwahl forcieren wollen?