SPD-Richterkandidatin Kaufhold bezeichnete Bundesverfassungsgericht als „wirkmächtigen Akteur des Klimaschutzes“

vor 5 Tagen

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Ann-Katrin Kaufhold soll Richterin am Bundesverfassungsgericht werden – bereits in den vergangenen Tagen sorgten ihre klimaaktivistischen Aussagen, etwa in einem Interview mit ihrer Universität, der Ludwig-Maximilians-Universität München, für Aufmerksamkeit. Bereits in einem „Kosmos“-Vortrag der Integrativen Forschungsinstitute der Humboldt-Universität Berlin hat Kaufhold ihre Vision für Zentralbanken und Gerichte als „potenziell zwei sehr wirkmächtige Akteure des Klimaschutzes“ dargelegt.

In dem Vortrag mit dem Titel „Recht als Grundlage und Grenze von Klimaschutz“ referierte Kaufhold über mögliche Eingriffe vonseiten der Gerichte und Zentralbanken auf die Klimaschutzpolitik von Staaten. Darin sah sie zahlreiche Vorteile, etwa deren Unabhängigkeit von Wahlperioden und dem Wählerwillen. Das würde es „tendenziell leichter“ machen, „Entscheidungen zu treffen, die langfristig schützen, kurzfristig aber belastend wirken.“

Dabei zieht Kaufhold die Entscheidungsfähigkeit der Wähler in Zweifel: „Dies ist vor allem deshalb, weil Wähler*innen dazu neigen, schnelle Geschenke eher mit einer Stimme zu belohnen als das sich Kümmern um zukünftige Generationen.“

Des Weiteren lobte Kaufhold, dass Entscheidungen von Gerichten und Zentralbanken abseits des Auges der Öffentlichkeit stattfinden würden. Das sei bei Verhandlungen über Gesetze im Parlament anders: Diese würden „unter dem Auge der Öffentlichkeit und unter dem Eindruck von öffentlichem Feedback und von Umfrageergebnissen“ stattfinden.

Auch sieht sie eine Stärke von Klimagerichtsentscheidungen darin, dass diese besonders schwer zu revidieren seien – „Das ist gut, weil die Entscheidungen dadurch nachhaltig und verlässlich sind“, kommentierte Kaufhold dazu.

Neben ihren technokratischen Vorstellungen dazu, welche Rolle Gerichte beim Klimaschutz einnehmen sollen, lässt die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran, wie umfassend der Klimaschutz aus ihrer Sicht angepackt werden muss. „Klimaschutz erfordert einen sozialen und ökologischen Wandel der gesamten Gesellschaft“, sagte sie dazu. Klimaschutz sei deshalb generationenübergreifend und langfristig zu denken.

Deshalb nimmt Kaufhold auch das Bundesverfassungsgericht in die Pflicht: „Die Verfassung gibt dem Gericht eine ganze Reihe von Aufträgen, auch im Bereich Klimaschutz. Es gibt auch ein Recht auf Klimaschutz und auf Maßnahmen zum Schutz vor Klimawandel.“

Auch deshalb hält sie es für richtig, dass die Zentralbanken der westlichen Welt, etwa die EZB, mittlerweile auch den Klimaschutz in ihre Geldpolitik einbeziehen – doch, so stellt sie bedauernd fest, ist Klimaschutz gemäß Artikel 127 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ nur ein Ziel hinter dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität.

Dazu sagt die Professorin für öffentliches Recht an der LMU München: „Sollten also Klimaschutz und Preisstabilität kollidieren, muss der Klimaschutz nach derzeitiger Rechtslage zurücktreten.“ Doch Kaufhold merkt hoffnungsvoll an: „Das ist kein Naturgesetz. Man kann die Verträge ändern“ – somit wäre die EZB in ihrer Geldpolitik dem Klimaschutz unterworfen und wäre gezwungen, wirtschaftliche Aspekte zu ignorieren.

Kaufhold setzt sich also aktiv für eine aktivistische Haltung der Gerichte zum Klimaschutz ein – für sie soll das Bundesverfassungsgericht Klimaschutz mitgestalten. Auch sonst fiel Kaufhold vor allem durch juristische Positionen auf, die linken Parteien halfen: So erarbeitete sie zusammen mit anderen eine Empfehlung zu einem Berliner Enteignungsgesetz (Apollo News berichtete). Ebenso sprach sie sich aus juristischer Sicht für ein AfD-Verbotsverfahren aus.

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