
Die CDU/CSU-Fraktion hat es bislang nicht geschafft, sich eindeutig von den beiden SPD-Vorschlägen für die Wahl zu Verfassungsrichterinnen zu distanzieren: Was die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf betrifft, so eiert die CDU bis hinauf zu Merz unaufhörlich herum. Letzterer hat Brosius-Gersdorf sogar gegen Kritik in Schutz genommen. Was die andere SPD-Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, betrifft, so scheint die CDU/CSU indes noch nicht einmal in Ansätzen erkannt zu haben (oder erkennen zu wollen), wie sozialistisch diese Münchner Professorin tickt. TE hat vor wenigen Tagen deren politische Agenda skizziert.
Es geht Kaufhold schlicht und einfach um Enteignung. Hintergrund: Parallel zur Bundestagswahl vom 26. September 2021 hatte es in Berlin auf Initiative von Links-Partei und Grünen einen Volksentscheid zugunsten der Überführung von Wohnungen großer Immobilienunternehmen in Gemeineigentum gegeben. Assistiert hatten die üblichen Verdächtigen: Jusos, IG Metall, Ver.di, DGB-Jugend, GEW. Bei einer Wahlbeteiligung von 73,5 Prozent (es war ja parallel Bundestagswahl) stimmten 57,6 Prozent (konkret: 1,036 Mio. Berliner) für Enteignungen.
Wiederum initiiert von Grünen und Linken wurde dann eine 13-köpfige, mit 11 Professoren bestückte Expertenkommission zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Enteignungen eingesetzt. Kaufhold war eine davon. Die Leitung der Kommission hatte man der früheren SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin übertragen.
Die Kommission legte schließlich 2023 ihr Gutachten vor: Darin steht, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen juristisch möglich sei – auch dann, wenn Entschädigungen unterhalb des Verkehrswerts lägen.
In ihrem 136-Seiten-Koalitionsvertrag hatten sich die Berliner CDU und SPD dann am 26. April 2023 geeinigt, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz für Immobilienkonzerne zu erarbeiten. Auf Seiten 50/51 ist dort zu lesen:
„Unter der Voraussetzung, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids ‚Deutsche Wohnen & Co. enteignen‘ eine verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung abgibt, verabschiedet die Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen und objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Energie, Wohnen) sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen angemessenen Entschädigung definiert. Hierbei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt …“
Hört, hört: „Verfassungskonform“! Und wer entscheidet schlussendlich darüber? Karlsruhe! Und wer sitzt womöglich dann gar als bestens vorbereitete Hauptberichterstatterin dort: SPD-Richterkandidatin Ann-Katrin Kaufhold. Was es doch an Zufällen gibt! Kaufhold könnte dann für ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gleich einige Passagen aus dem von ihr mitverfassten „Gutachten“ des Jahres 2023 per „copy and paste“ einfließen lassen.
Die SPD scheint damit keine Probleme zu haben. Im Gegenteil: Dem Vernehmen nach ist es jetzt die mitregierende SPD, die einen Gesetzesentwurf vorlegte. Mit oder ohne Abstimmung mit dem Koalitionspartner CDU? Wie „BILD“ am 18. Juli berichtete, ist das Ziel der SPD die „Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum …“. Offenbar geht es dabei aber nicht nur um den Immobilienkonzern „Deutsche Wohnen“. Auch „Produktionsmittel natürlicher oder juristischer Personen, die im Land Berlin Waren und Güter herstellen oder Dienstleistungen anbieten“ sollen offenbar verstaatlicht werden können.
CDU-Regierungschef Kai Wegner will das angeblich nicht mitmachen. Vorläufig twittert er, dass er Enteignungen ablehne. Aber was heißt das schon!
Zurück zu Ann-Katrin Kaufhold: Wie sich nach dem Willen der SPD hier doch die Kreise schließen! Die SPD will ein AfD-Verbot, sie will Enteignungen. Da ist es sehr hilfreich, wenn man in „Karlsruhe“ Leute etabliert, die sozialistisch ticken und das auch noch unter dem Deckmantel professoraler Expertise tun können.
Man darf gespannt sein, wann CDU/CSU diese Machenschaften endlich durchschauen. Deshalb ad personam Kaufhold noch einmal zur Erinnerung:
Auch noch zur Erinnerung: Setzt sich die SPD durch, dann sitzen Brosius-Gersdorf und Kaufhold im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, das gegebenenfalls über ein AfD-Verbot entscheidet. Käme es dazu in einem beschleunigten Verfahren, dann wäre die Kanzlerschaft des Friedrich Merz vorbei und es gäbe umgehend ein rot-rot-grünes Bundeskabinett, wie der Augsburger Staatsrechtler Josef Franz Lindner sehr überzeugend skizziert hat.
Mit anderen Worten: Wählt die CDU/CSU-Fraktion die beiden Damen mit, dann sägt sie nicht nur programmatisch (Eigentumsrechte!), sondern auch regierungspraktisch am eigenen Ast. Es wird höchste Zeit, dass die Union das trickreiche Arsenal von SPD, Ex-SED und Grünen durchschaut.
Ein X-Nutzer schreibt die „Freunde der Freiheit haben jetzt 2 Monate Zeit hier gegenzusteuern“.