
Ann-Katrin Kaufhold war indirekt an dem Berliner Vergesellschaftungsgesetz beteiligt. Nicht nur argumentierte die zweite von der SPD nominierte Verfassungsrichterkandidatin, wie auch Frauke Brosius-Gersdorf, für ein AfD-Verbotsverfahren (mehr dazu hier), sie setzte sich auch für eine kompromisslose Klimapolitik ein – und arbeitete in dem Zuge an der Evaluierung des Enteignungsgesetzes, das zuletzt für viel Aufsehen sorgte.
Kaufhold wird auf der Webseite des Berliner Senats als eine von 13 Mitgliedern einer Expertenkommission aufgeführt, die bis Juni 2023 einen Bericht über die Volksabstimmung zur Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ aus dem Jahr 2021 erarbeiten sollte. Damals hatten sich 58 Prozent der teilnehmenden Berliner für die Verstaatlichung von 200.000 Wohnungen ausgesprochen.
Im Juni hat die schwarz-rote Landesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Votum umsetzen soll. Das Vergesellschaftungsrahmengesetz von CDU und SPD hat brisante Inhalte (mehr dazu hier): Neben einigen Enteignungsdrohungen, etwa bei Rechtsbrüchen, beinhaltet das Gesetz auch die Möglichkeit, Verstaatlichungen durchzusetzen, sollten Wohnungsunternehmen nicht genügend zu den Klimazielen der EU, des Bundes und des Landes Berlin beitragen.
In dem Abschlussbericht der Expertenkommission rund um Kaufhold – der das neue Gesetz befürwortet – wurde immer wieder auf die Wichtigkeit des Klimaschutzes hingewiesen und dessen Rolle im Wohnungsmarkt als „Allgemeinwohlbelang“ beschworen. Dass Kaufhold selbst eine Vertreterin klimapolitischer Ansichten rund um Investitionen in erneuerbare Energien ist, war aber schon vorher sichtbar geworden.
In einem Vortrag „Green Finance – Finanzmärkte im Transformationsprozess“ referierte die Rechtswissenschaftlerin 2022 etwa über die Vergabe von Krediten. Dahingehend deutete sie auch eine staatliche Lenkung der Investitionsvergabe an, um erneuerbare Energien bevorzugt zu unterstützen (mehr dazu hier).
Ähnlich wurde sie in einer Mitteilung der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo sie als Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht tätig ist, im Kontext der Bekämpfung des Klimawandels im November 2024 zitiert: „Der grundlegende gesellschaftliche Wandel, den wir so dringend benötigen, kann nur von den Parlamenten ausgehen.“
Außerdem forderte sie im Rahmen der Forschungsgruppe „Die institutionelle Architektur für eine 1,5 °C-Welt“, dass privates Kapital in „klimaschützende Maßnahmen“ investiert werden solle. Denn die angeblich nötigen Investitionen von zweieinhalb Billionen Dollar pro Jahr könnten nicht alleine über öffentliche Investitionen getätigt werden. Es müssten Anreize geschaffen werden, damit es zu privaten Investitionen komme.
Weil die Personalie Brosius-Gersdorf infolge zahlreicher Medienberichte über die Arbeiten der Juristin in der Union zunehmend in der Kritik steht, war Kaufholds Stellung in der Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht sogar noch einmal angehoben worden: Als Kompromiss sollte statt Brosius-Gersdorf die Münchner Professorin die neue Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts werden (Apollo News berichtete).