Somalischer Frauenmörder wird zu 14 Jahren Haft verurteilt, kommt auf freien Fuß – und ist nun verschwunden

vor 18 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Es war ein Fall, der bei den Eidgenossen für landesweite Empörung sorgte: Über Monate hinweg hatte Aman K. seine Freundin Lorena mit Fäusten, Stangen und Stöcken misshandelt, bis sie im Februar 2021 ihren Verletzungen erlag. Die junge Mutter starb an inneren Blutungen und einer Embolie. Eigentlich sollte der 28-jährige Asylbewerber aus Somalia längst hinter Gittern sitzen – doch nun ist er verschwunden. Über den irren Fall hatte Blick.ch zuerst berichtet.

Eineinhalb Jahre nach dem Vorfall wurde Aman K. im November 2022 vom einem Kreisgericht wegen vorsätzlicher Tötung sowie mehrfacher schwerer und einfacher Körperverletzung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde eine fünfjährige Landesverweisung ausgesprochen. Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer 12 Jahre Haft gefordert, doch das Gericht entschied noch strenger.

Im Gerichtssaal soll es damals, so Blick.ch, emotional hergegangen sein. Aman K. zeigte sich vor Gericht wenig einsichtig und sagte: „Ich hätte nicht gedacht, dass sie wegen solcher Schläge sterben kann.“ In seinem Schlusswort räumte er jedoch ein: „Ich schäme mich wirklich für das, was ich getan habe.“ Im Verlauf des Prozesses brachen mehrere Familienangehörige und Freunde der getöteten Lorena in Tränen aus.

Trotz des Urteils verließ Aman K. den Gerichtssaal als freier Mann. Gemeinsam mit seinem Anwalt legte er Berufung ein, forderte Freisprüche von den schwersten Vorwürfen und eine Milderung des Urteils auf fahrlässige Tötung sowie geringere Körperverletzungsdelikte. Diese Berufung sollte eigentlich am 8. April 2025 vor dem Kantonsgericht St. Gallen verhandelt werden. Doch Aman K. tauchte nicht auf – er ist untergetaucht.

Die historische Altstadt von St. Gallen.

Die Verhandlung wurde kurzfristig abgesagt, ohne dass das Gericht zunächst Gründe nannte. Erst nach mehrmaliger Nachfrage erklärte das Kantonsgericht am Dienstagnachmittag: „Der aktuelle Aufenthaltsort von Aman K. ist nicht bekannt. Das Kantonsgericht hat deshalb einen Haftbefehl ausgestellt.“ Kantonsrichter Tom Frischknecht stellte klar, dass durch sein Ausbleiben das ursprüngliche Urteil bestehen bleibt: 14 Jahre Haft und fünf Jahre Landesverweisung. Aman K. könnte nun noch ans Bundesgericht gelangen – doch aktuell fehlt von ihm jede Spur.

Besonders skurril: Schon nach nur 248 Tagen Untersuchungshaft, von Februar bis Oktober 2021, war Aman K. auf freien Fuß gesetzt worden. Nach dem Urteil im Jahr 2022 wurde er nicht in Sicherheitshaft genommen. Christine Studer, damals vorsitzende Richterin am Kreisgericht, teilte mit: „Das Aufrechterhalten von Untersuchungs- und/oder Sicherheitshaft ist nur möglich, wenn die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Es müssen also Haftgründe vorliegen.“ Offenbar sah die Anklagekammer damals keine Fluchtgefahr – eine Entscheidung, die sich als fatal erweist. Ersatzmaßnahmen wie Meldeauflagen wurden ebenfalls nicht angeordnet.

Während im Gerichtssaal 2022 zwei Polizisten anwesend waren, von denen viele dachten, sie würden den verurteilten Täter im Anschluss an das Urteil festnehmen, verließ Aman K. damals das Gebäude unbehelligt. Nun stellt sich die Frage: Wie konnte ein verurteilter Totschläger frei bleiben und schließlich untertauchen? Aktuell weiß niemand, wo er sich befindet – und ob er seine Strafe je verbüßen wird.

Der Fall hatte breite Kritik, gerade von der Schweizer Volkspartei (SVP), nach sich gezogen. Die Politikerin Barbara Steinmann kommentierte: „Das Problem ist nicht das bestehende Recht, sondern sind die offenen Grenzen und solche Richter.“ Auf der Plattform X teilte die SVP mit: „Unfassbar: Somalier prügelt Freundin tot und verlässt den Gerichtsaal als freier Mann! Wenn weder Behörden noch die Justiz oder der verantwortliche Justizminister Jans etwas dagegen tun, dann muss das Volk handeln.“

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