Staatsanwalt ermittelt: Durchsuchte Tagesschau-Journalistin illegal ein Haus?

vor 5 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Eine NDR-Journalistin soll sich gemeinsam mit einer Zeit-Kollegin Zutritt zum Haus eines Berliner Unternehmers verschafft haben. Nun werden Hintergründe des Vorgangs bekannt, die Aufschluss über die möglichen Beweggründe der Journalistinnen geben.

Am Freitag hatte NIUS exklusiv berichtet, dass gegen die Journalistinnen Stefanie Dodt und Lena Niethammer wegen Hausfriedensbruchs ermittelt wird. Dodt arbeitet als Investigativ-Journalistin für den NDR, veröffentlichte ihre Beiträge unter anderem in der ARD-Tagesschau sowie bei Reschke Fernsehen, der Sendung von ARD-Moderatorin Anja Reschke. Lena Niethammer ist für die Zeit tätig.

Stefanie Dodt gewann 2018 den Axel-Springer-Preis in der Kategorie „Investigative Recherche“.

Im Jahr zuvor hatte Lena Niethammer den Axel-Springer-Preis für einen Artikel im Tagesspiegel gewonnen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte auf NIUS-Anfrage das Strafermittlungsverfahren gegen Dodt und Niethammer bestätigt. Die beiden Journalistinnen sollen sich illegal Zugang zum Haus eines Unternehmers in Berlin-Dahlem verschafft haben. Dort waren nach NIUS-Informationen gerade Handwerker tätig, die Journalistinnen konnten sich eine Weile unentdeckt im Haus bewegen. Dann wurden sie entdeckt, versuchten zu entwischen, wurden von der Familie und weiteren Personen gestellt.

Nach NIUS-Informationen behaupteten die Journalistinnen in dieser Situation, sie hätten sich vom Haus des Unternehmers aus lediglich einen Überblick über das Nachbarhaus verschaffen wollen. Dort wohnte der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn. Zum fraglichen Zeitpunkt aber lebte Spahn bereits nicht mehr dort.

Naheliegender ist, dass die Journalistinnen es auf den Unternehmer selbst abgesehen hatten. Denn dieser befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber einer der Journalistinnen: Die Zeit hatte vor einigen Jahren kritisch über den Unternehmer berichtet. Der Unternehmer bestritt die Schilderungen und warf der Zeitung vor, journalistische Standards missachtet und falsche Behauptungen verbreitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine der Autorinnen des Zeit-Textes wegen Verleumdung zum Nachteil des Unternehmers. Die Ermittlungen liefen bereits zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Hausfriedensbruchs.

Die Zeitung hätte demnach zumindest ein theoretisches Interesse daran, im Haus des Unternehmers Belege zu sammeln, die die bereits veröffentlichte Berichterstattung stützen würden.

NIUS wollte vom NDR und der Zeit sowie den beiden Journalistinnen mehr über die Hintergründe des mutmaßlichen Hausfriedensbruchs erfahren: Treffen die Vorwürfe zu? Wie lange befanden sich die Journalistinnen im Haus? Was haben sie dort gesucht? Haben sie etwas mitgenommen und wenn ja, was? Wer sollte ausgekundschaftet werden? Steht ihr Vorgehen im Einklang mit dem Pressekodex?

Sowohl der NDR als auch ein Anwalt der Zeit versuchten, die NIUS-Berichterstattung zu verhindern. Der NDR erklärte hierzu: „Wir weisen Sie darauf hin, dass identifizierende Berichterstattung über Ermittlungsverfahren nur sehr ausnahmsweise zulässig ist. Eine solche Ausnahme liegt hier nicht vor. Inhalte von Recherchen kommentieren wir grundsätzlich nicht.“

Ein Anwalt der Zeit teilte im Namen von Niethammer mit: „Der Sachverhalt, auf den Sie sich mit Ihren Fragen beziehen, darf nicht in identifizierbarer Weise in der Öffentlichkeit erörtert werden. Es gibt keine relevanten Ermittlungsmaßnahmen in dieser Angelegenheit. Unsere Mandantin äußert sich zu dem gesamten Sachverhalt nicht.“

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte allerdings mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren noch läuft.

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