
Jetzt bestätigt die Staatsanwaltschaft Bamberg offiziell, dass es eine Wohnungsdurchsuchung wegen des Begriffes „Schwachkopf“ über Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gab!In einer Pressemitteilung schreibt die Bamberger Staatsanwaltschaft am Freitag: „Einem 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge wird vorgeworfen, über das Internet den Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck beleidigt zu haben. Am 12.11.2024 erfolgte bei dem Beschuldigten eine Wohnungsdurchsuchung.“
Bedeutet: Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte allein aufgrund des Begriffs „Schwachkopf“!
Weiter heißt es in dem Schreiben: „Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, im Frühjahr / Sommer 2024 auf der Internetplattform X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Dr. Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug ‚Schwachkopf PROFESSIONAL‘ zeigt. Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.“
Übrigens: Habeck ist Kunde der Abmahn-Firma „So Done“ der FDP-Politikerin Franziska Brandmann. Das Geschäftsziel des Unternehmens ist es, das Netz per KI nach „Hass“-Posts zu durchsuchen und zur Anzeige zu bringen.
Zudem erklärt die Staatsanwaltschaft Bamberg, dass darüber hinaus wegen mutmaßlicher „Volksverhetzung“ ermittelt werde. Der Grund: Der Mann hat offenbar abwegige historische Vergleiche getätigt. Konkret hat der Beschuldigte heutige Politiker mit den Nationalsozialisten verglichen.
Wörtlich schreibt die Staatsanwaltschaft: „Es besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, da dem 64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird, im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ‚Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u.a. der Zusatztext ‚Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!‘ zu sehen ist.“
Die Staatsanwaltschaft bestätigt: Durchsuchung wegen „Schwachkopf“-Begriff über Habeck.
NIUS-Reporterin Janina Lionello hatte Donnerstagfrüh den Beschuldigten Stefan Niehaus in Burgpreppach (Unterfranken) zu den abwegigen historischen Vergleichen befragt.
Niehoff teilte mit, er habe die Worte „Kauft nicht bei Juden“ im Zusammenhang „mit dem Skandalisieren des Treffens von Weidel und dem Müllermilch-Chef gepostet“. Molkerei-Inhaber Theo Müller, der Mann hinter dem Erfolg der Müllermilch und dem Joghurt mit der Ecke, hatte für Aufregung gesorgt, weil er Alice Weidel eine „Freundin“ nannte. Danach hagelte es Kritik und Boykott-Aufrufe.
Ist ein abwegiger historischer Vergleich, mit dem man Boykotte kritisieren will, etwa schon „Volksverhetzung“? SO hatte Stefan Niehaus es jedenfalls im März auf X gepostet: