Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Journalisten wegen „Schwachkopf“-Affäre

vor 5 Monaten

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Dem Medienportal Nius droht ein Strafverfahren. Denn Nius hat bei seiner Berichterstattung über die „Schwachkopf“-Affäre gerichtliche Dokumente aus einem laufenden Verfahren vollständig auf seiner Internetseite abgebildet und über sie berichtet. Konkret wurde der zweiseitige Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg gegen Stephan Niehoff, der ein Meme über den Wirtschaftsminister geteilt hatte, öffentlich gemacht. Wie der Tagesspiegel berichtet, prüft die Berliner Staatsanwaltschaft deshalb, ob „ein Anfangsverdacht“ einer Straftat vorliegt.

Die Staatsanwaltschaft bezieht sich dabei auf Paragraf 353d des Strafgesetzbuches – der sieht vor, dass es strafbar ist, wenn aus „amtlichen Dokumenten“ während eines laufenden Verfahrens „ganz oder in wesentlichen Teilen“ öffentlich zitiert wird, bevor es eine öffentliche Verhandlung gab oder das Verfahren abgeschlossen ist. Zuwiderhandlung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Der Paragraf wird von Journalisten immer wieder als empfindliche Einschränkung ihrer Arbeit kritisiert.

Der Gedanke hinter dem Paragrafen ist es, dass Richter und Schöffen nicht dadurch beeinflusst werden sollen, dass es eine breite Debatte in den Medien gibt. Auch die Unschuldsvermutung des Beschuldigten soll gewahrt bleiben, wie der Tagesspiegel schreibt. Zitate im geringen Umfang aus solchen Dokumenten sind erlaubt. Unter Journalisten ist der Paragraf 353d umstritten, weil er ihre Arbeit behindert. Eine mögliche Strafverfolgung von Nius und Reichelt wegen eines Berichts von öffentlichem Interesse unterstreicht diese Kritik.

Das Medienportal Nius berichtete zuerst über den „Schwachkopf“-Vorfall, der in Deutschland hohe Wellen geschlagen hat. Der Rentner Stefan Niehoff hatte auf X ein Meme geteilt, in dem Habeck satirisch in Anlehnung an die Haarprodukt-Marke Schwarzkopf als „Schwachkopf Professional“ bezeichnet wird. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Antrag zur Hausdurchsuchung wegen der Beleidigung von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. Auch Robert Habeck selbst stellte einen Strafantrag wegen Beleidigung. Am 12. November wurde das Haus von Niehoff durchsucht (Apollo News berichtete hier, hier und hier).

Habeck selbst stellte in seiner Funktion als Wirtschaftsminister seit Beginn der Legislaturperiode 805 Strafanzeigen wegen vermeintlicher Beleidigungen. Damit ist er einer der Spitzenreiter beim Anzeigen. Das offenbarte die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD vom 22. August. Auch das Auswärtige Amt von Annalena Baerbock stellte seit 2021 in 513 Fällen Strafanzeige wegen Beleidigung oder Bedrohung (lesen Sie mehr). Agnes-Marie Strack-Zimmermann von der FDP beschäftigt gar fünf Staatsanwälte mit ihren vielen Anzeigen wegen Beleidigung (Apollo News berichtete).

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel