
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das umstrittene Investorenprogramm Maltas für unvereinbar mit dem Recht der Europäischen Union erklärt. Die Regelung, die es vermögenden Personen ermöglichte, durch hohe Zahlungen die maltesische – und damit auch die EU-Staatsbürgerschaft – zu erwerben, verstoße gegen zentrale Prinzipien der Europäischen Union, so das Urteil aus Luxemburg.
Konkret hatten Investoren bislang die Möglichkeit, durch eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat sowie durch weitere Investitionen die Staatsbürgerschaft zu erhalten – ohne tiefere Bindung an das Land. Die Luxemburger Richter kritisierten dies als eine Form der „Vermarktung“ der Staatsangehörigkeit, die nicht mit dem Geist der europäischen Zusammenarbeit vereinbar sei.
Zwar bleibt es den Mitgliedstaaten weiterhin vorbehalten, selbst über die Vergabe ihrer Staatsbürgerschaften zu entscheiden – doch die Richter betonten, dass diese Kompetenz nicht losgelöst von den Verpflichtungen innerhalb der EU ausgeübt werden dürfe. Die Unionsbürgerschaft sei mit Rechten wie Freizügigkeit, politischer Teilhabe und Rechtssicherheit verbunden – sie dürfe daher nicht Gegenstand eines bloßen Geschäftsmodells sein.
Der Europäsische Gerichtshof in Luxemburg.
Ausgangspunkt für das Verfahren war eine Klage der EU-Kommission, die in dem sogenannten „Goldpass“-Programm eine Gefährdung der Integrität der Unionsbürgerschaft sah. Brüssel warnte seit Jahren vor möglichen Risiken wie Geldwäsche, Steuerflucht oder dem Einfluss ausländischer Akteure auf demokratische Institutionen. Zwar hatten auch andere Staaten wie Zypern ähnliche Programme aufgelegt, doch unter politischem Druck wurden diese inzwischen eingestellt.