Stadt verklagt SWR wegen „tendenziöser“ Berichterstattung

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Der baden-württembergische Ort Weil der Stadt klagt gegen den SWR. Der Bürgermeister Christian Walter wirft dem Sender vor, in „tendenziöser“ Weise über die Rodung von Bäumen auf einer Streuobstwiese berichtet zu haben. Der Artikel war im November 2024 erschienen und wurde bereits mehrfach geändert. Wie Welt am Mittwoch berichtet, wurden die 120 Bäume gefällt, damit dort ein Neubaugebiet entstehen kann.

„Die Berichterstattung, die deutschlandweit über ‚tagesschau.de‘ Verbreitung gefunden hat, hat ein negatives und falsches Bild vom Handeln der Stadtverwaltung vermittelt“, sagt der Bürgermeister. Denn durch den Artikel sei der Eindruck erweckt worden, dass die Stadtverwaltung gegen geltendes Recht verstoßen habe.

Obwohl der ursprüngliche Artikel vom SWR mehrfach korrigiert wurde, sieht Walter „erhebliche Zweifel an einer objektiven, neutralen und wahrheitsgetreuen Berichterstattung des SWR, die auf einer fundierten Recherche fußt“. Da der öffentlich-rechtliche Sender eine Programmbeschwerde ablehnte, wird nun durch ein Verwaltungsgericht entschieden, ob gegen die Programmgrundsätze der gewissenhaften Recherche und der Wahrheit verstoßen wurde.

In dem SWR-Artikel über die Baumrodung, der am 25.11.2024 veröffentlicht wurde, hieß es, dass die Bäume „unter Polizeischutz“ gefällt worden seien. Laut der Stadt habe jedoch lediglich eine Polizeistreife das Geschehen kurz aus der Ferne beobachtet. Die Stadt stört sich auch an der Frage „Hat die Stadt unrechtmäßig eine Streuobstwiese zerstört?“ aus dem Vorfeld des Artikels.

Denn zusammen mit dem folgenden Satz „Naturschützer sind entsetzt und verweisen auf ein gerichtliches Verbot“ sei suggeriert worden, dass die Stadt unrechtmäßig gehandelt habe, obwohl das nicht der Fall gewesen sei. Als die Bäume am 25. November morgens gefällt wurden, gab es kein Verbot. Am 22.11.2024 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Rodung erlaubt.

Daraufhin wurde am 25. November um acht Uhr mit der Rodung begonnen. Der Naturschutzbund (NABU) legte Einspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein. Der Verwaltungsgerichtshof stoppte die Rodung um zehn Uhr am 25. November per Eilentscheid. Zu dem Zeitpunkt waren fast alle Bäume gefällt. Im SWR-Artikel hieß es: „Naturschützer: VGH hatte das Fällen von Bäumen verboten.“

Die Stadt beklagt, dass Korrekturen erst 16 Stunden später vorgenommen wurden. Im Februar entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, dass das Vorgehen der Stadt rechtens war. Der SWR sieht Programmgrundsätze nicht verletzt. Eine Sprecherin des SWR sagte gegenüber Welt: „Umgekehrt können Fehler in der tagesaktuellen, oft unter Zeitdruck stehenden Berichterstattung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.“

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