Steinhöfel stellt Anfrage zur Finanzierung von NGOs und setzt so neue Regierung unter Druck

vor etwa 1 Monat

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Nachdem die 551 Fragen der Union zur Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen unbeantwortet geblieben waren, hat der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel jetzt nachgehakt – bei der neuen Regierung unter Friedrich Merz. Nachdem die Anfrage der Union im Februar für Aufsehen und mächtige Kritik von SPD, Grünen und Linken gesorgt hatte, hatte die Union infolge der mit der SPD beschlossenen Regierungsbildung die Fragen nicht weiter verfolgt.

Ursprünglich hatte die Union die Fragen hinsichtlich der Demonstrationen gegen Rechts, die gegen CDU und AfD gerichtet waren, gestellt, die nach der gemeinsamen Abstimmung beider Parteien Ende Januar im Bundestag aufgekommen waren. Steinhöfel hatte damals bereits einen fast identischen Fragenkatalog an die Regierung gesendet, damit die Fragen nicht untergehen. Die Antworten der alten Bundesregierung waren dann aber oft unkonkret und brachten kaum Neues an die Öffentlichkeit.

Jetzt wagt Steinhöfel einen neuen Anlauf – diesmal richtet er die Fragen gezielt an die neue Regierung unter Führung der Union. Dafür übernimmt er 61 Fragen aus dem Katalog, den die Union im Februar selbst an die Regierung von SPD und Grünen gestellt hatte. 30 neue Fragen kommen zudem hinzu: Hier sollen offen gelassene Fragen durch präzisere Formulierungen diesmal beantwortet werden.

Die Union hatte mit ihren unkonkreten Fragen teilweise eine rechtliche Einschätzung der Regierung gefordert – wofür es aber kein Auskunftsrecht gibt. Steinhöfel möchte mit den konkretisierten Fragen jetzt direkt an Informationen gelangen. Hier muss die Regierung wiederum antworten, wenn die angefragten Informationen vorliegen. In diesem Zusammenhang hatte der Rechtsanwalt auch die „teilweise inkompetente Fragestellung“ der alten Anfrage kritisiert.

Die neuen Fragen von Steinhöfel, die Welt vorliegen, zielen zunächst auf eine generelle Übersicht über projektbezogene Förderungen aus den einzelnen Ministerien ab. Vor allem im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben!“ unterstützte Nichtregierungsorganisationen sind jetzt im Fokus. Mit einigen Fragen möchte der Anwalt außerdem in Erfahrung bringen, inwieweit Kommunalpolitiker an derartigen Projekten beteiligt waren oder sogar davon profitierten.

In Frage 27 heißt es außerdem: „Die dritte Förderperiode des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ läuft von 2025 bis 2032, also über acht Jahre und nicht wie zuvor über vier Jahre.“ Dahingehend möchte Steinhöfel wissen, ob diese Verlängerung auf einen Vorschlag der ehemaligen Familienministerin Lisa Paus zurückzuführen ist.

Ab Frage 32 handelt es sich dann um übernommene Sätze aus dem Katalog der Union, teilweise mit leichten Änderungen. So möchte Steinhöfel in ebenjener Frage beispielsweise wissen, ob es „personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitendem Personal der CORRECTIV gGmbH und Regierungsbehörden“ gibt – eine Frage, die nur in abgespeckter Form von der Union gestellt worden war.

Neben Correctiv werden auch zahlreiche Fragen zu politischen Verbindungen und zur Finanzierung der Omas gegen Rechts, Campact und anderer linker Vereine und Organisationen gestellt. Eine Antwort erwartet Steinhöfel, der die Fragen für die Nachrichtenseite Nius gestellt hat, bis zum 21. Mai; vorgesehen ist also eine Frist von 14 Tagen.

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