Störung des Weidel-Interviews nicht verhindert: Berliner Senat rechtfertigt Zurückhaltung der Polizei

vor 3 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Die Berliner Landesregierung hat das Vorgehen der Polizei bei der Störung des ARD-Sommerinterviews mit Alice Weidel gerechtfertigt. In einer Antwort an den Berliner AfD-Abgeordneten Marc Vallender erklärt die Senatsverwaltung, warum die Beamten am 20. Juli nicht umgehend handelten, nachdem es zu einer Lärmstörung des vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus geführten Gesprächs gekommen war.

Für die Polizei habe es „keine Anhaltspunkte“ dafür gegeben, dass „die nicht angezeigte Kundgebung und der Einsatz des sogenannten Adenauer SRP+ darauf abzielten, andere Versammlungen zu stören“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten, die der Jungen Freiheit vorliegt. Denn bei dem Sommerinterview handele es sich nicht um eine Versammlung, es genieße somit keinen besonderen Schutz.

Mit „Adenauer SRP+“ ist ein umgebauter Polizeibus des Zentrums für Politische Schönheit gemeint, der vor allem durch einen Lautsprecher auf dem Dach aufgefallen ist. Durch diesen wurde das Gespräch mit Weidel über elf Minuten lang beschallt, während simultan dazu etwa 40 Menschen – unter anderem von den Omas gegen Rechts – gegen das Sommerinterview unweit des Bundestages demonstrierten.

Dabei handelt es sich hier um einen befriedeten Bezirk, in dem nur unter Auflagen demonstriert werden kann. Doch die am Spreeufer stattgefundene Kundgebung sei nicht durch die Polizei abgeblasen worden, weil sie als „spontan“ bei den eintreffenden Beamten angemeldet wurde und somit unter Artikel 8 des Grundgesetzes, der Versammlungsfreiheit, falle, so der Senat weiter.

Eigentlich darf in befriedeten Bezirken nur demonstriert werden, wenn es das Bundesinnenministerium erlaubt. Auf Anfrage von Apollo News hatte eine Ministeriumssprecherin bereits mitgeteilt, keinen dahingehenden Antrag im Voraus erhalten zu haben. Außerdem wies sie darauf hin, dass die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 durch Paragraf 5 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes eingeschränkt wird.

Interessant ist auch die Erklärung des Senats bezüglich des chronologischen Ablaufs des Polizeieinsatzes. Aus der ARD-Aufzeichnung ist zu entnehmen, dass die Demonstranten von Beginn des Gesprächs vor Ort waren, während der Bus erst etwa bei der Hälfte eintraf und die musikalische Beschallung auf den Text „Scheiß AfD“ bis kurz vor Ende des Interviews anhielt. Schon zuvor waren im Hintergrund jedoch Polizeibeamte zu erkennen, die etwa zehn Minuten nach Beginn des Gesprächs eingetroffen waren.

In einer Polizeimeldung sowie in der Erklärung des Senats heißt es, die Beamten hätten den Bus gegen 15.10 Uhr im Halteverbot in der Paul-Löbe-Allee festgestellt. „Der Fahrer des Busses hatte das Fahrzeug zügig verlassen, abgeschlossen und sich vom Ort entfernt“, so der Senat. Gegen 15.20 Uhr traf der Verantwortliche, der durch eine in dem Bus angebrachte Telefonnummer kontaktiert werden konnte, ein und gab an, „nicht der Fahrer zu sein und den Bus nicht bewegen zu können“.

Außerdem sei er nicht Teilnehmer der parallel stattfindenden Kundgebung. Die Polizei bat ihn daraufhin, die Beschallung einzustellen. Dem kam er gegen 15.30 Uhr nach. Dieser Ablauf passt zwar grob zu den Erkenntnissen, die visuell aus der Aufzeichnung des Sommerinterviews entnommen werden können, fraglich ist jedoch, wieso es überhaupt so weit kam und warum die Polizei nicht härtere Maßnahmen gegen den Bus traf.

„Da über den Bus Musik mit einer politischen Botschaft abgespielt und über zwei LED-Anzeigetafeln an den Längsseiten des Busses der durchlaufende Schriftzug ‚AfD-Verbot statt Sendezeit‘ angezeigt wurde, war ein Versammlungscharakter erkennbar“, heißt es dazu rechtfertigend vom Berliner Senat. Und: „Die Anwendung unmittelbaren Zwangs steht stets unter dem Vorbehalt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.“

Weil mit einem „unerheblichem Sachschaden am Fahrzeug“ gerechnet hätte werden müssen, wäre der Bus aufgebrochen worden, entschied sich die Polizei gegen härtere Maßnahmen. Der AfD-Abgeordnete Vallender hatte überdies in Erfahrung bringen wollen, warum die Beamten den Lautsprecher nicht zumindest beschlagnahmen und sicherstellen wollten. „Die rechtlichen Voraussetzungen für Beschlagnahmen im Sinne der Fragestellung lagen nicht vor“, heißt es aus dem Senat.

Zu guter Letzt teilte die Behörde mit, dem Berliner Verfassungsschutz lägen „keine“ Informationen zum Zentrum für Politische Schönheit vor, zu dem der Bus gehört, und die Polizei habe nicht in Kontakt mit der ARD gestanden. Der Sender selbst hatte zuletzt für weitere offene Fragen gesorgt, indem er eine Anfrage von Apollo News bezüglich der eingesetzten Aufnahmetechnik nicht beantworten wollte, ob die Umgebungsgeräusche während des Sommerinterviews heruntergeregelt worden waren (mehr dazu hier).

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