
Das Bundesverwaltungsgericht hat das von Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot des „Compact“-Magazins aufgehoben. Das ist mehr als nur ein juristischer Erfolg für eine einzelne Publikation. Es ist eine schallende Ohrfeige für eine Politik, die mit immer autoritäreren Mitteln kritische Stimmen ausschalten will. Ein Lehrstück darüber, wie sich ein Rechtsstaat in einen Gesinnungsstaat verwandelt, der die eigene politische Agenda um jeden Preis durchsetzen will.
Im Kern ist das Vorgehen der damaligen Bundesinnenministerin ein juristischer Kunstgriff. Denn Presseverbote dürfen in Deutschland ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Und das nur unter sehr eng gesteckten Voraussetzungen. Faeser war die Rechtslage offenbar klar. Sie gefiel ihr aber offensichtlich nicht und so versuchte sie „Compact“ per Vereinsverbot zu verbieten. Ein Mittel, das für kriminelle Organisationen oder extremistische Vereinigungen, nicht aber für ein Medienunternehmen, gedacht ist. Und das gilt selbstverständlich auch in diesem Fall und trotz des zuteilen fragwürdigen Inhalts. Auch das muss als Meinungsäußerung akzeptiert werden.
Dieser Umweg über das Vereinsrecht ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Er zeigt, wie einfach es inzwischen ist, unbequeme Medien, nicht durch eine öffentlich geführte Debatte, sondern durch staatliches Verbot mundtot zu machen.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun klar, dass es so nicht geht. Das Grundgesetz schützt eben auch unbequeme Meinungen, und ganz wichtig, der Staat darf sich nicht als Meinungswächter aufspielen und darüber urteilen was “wahr oder unwahr” ist.
Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft stellte ausdrücklich heraus, dass viele der von der Bundesregierung kritisierten Aussagen zwar polemisch, aber letztlich „überspitzte und zulässige Kritik“ an der Migrationspolitik seien. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Demokratie und Gesinnungsdiktatur: Die Meinungsfreiheit gilt eben nicht nur für die „guten“ oder „politisch korrekten“ Stimmen, sondern auch für jene, die unbequem und unangenehm sind.
Dass „Compact“ auch Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Inhalte verbreitet, ändert daran nichts. Solange keine direkte Gewaltverherrlichung oder Verfassungsfeindlichkeit in prägender Weise das Profil der Publikation bestimmt, darf der Staat nicht per Verbot eingreifen. Dieses Prinzip schützt die Pluralität der Meinungslandschaft, auch wenn die Linke es lieber anders hätte.
Die scharfe Kritik des Gerichts an der Nähe des Magazins zu Martin Sellners Remigrationskonzept ist durchaus bemerkenswert: Dieses Konzept verletzt nach Ansicht der Richter fundamentale Prinzipien wie Menschenwürde und Demokratie, weil es deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund diskriminiere und damit „Staatsbürger zweiter Klasse“ schaffe.
Doch auch diese heftige Kritik genügt nicht als Verbotstatbestand. Das Gericht betont, dass einzelne problematische Positionen oder Mitläufertum nicht ausreichen, um eine ganze Organisation zu verbieten. Ganz besonders dann reicht es für ein Verbot nicht aus, wenn sich die verfassungswidrigen Tendenzen nicht als prägendes Gesamtbild darstellen lassen. Wer nun also eine schärfere politische Regulierung fordert, sollte sich an diesem Maßstab orientieren. Reflexe, die jede missliebige Meinung sofort kriminalisieren wollen, sind kein Zeichen demokratischer und rechtstaatlicher Reife.
Das wohl wichtigste Urteilskriterium ist die Verhältnismäßigkeit. Das Gericht betont, dass mildere Mittel zur Verfügung stehen, um verfassungsfeindliche Umtriebe zu bekämpfen. Veranstaltungsverbote, Versammlungsauflagen, presse- und medienrechtliche Maßnahmen. Ein pauschales Verbot hingegen greift tief in die Grundrechte ein und kann deshalb, nach eingehender Prüfung, nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
Die Linke aber hat in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, die Grenzen des Erlaubten auszudehnen. Der Fall „Compact“ zeigt aber, dass ein Rechtsstaat, der diese Linie überschreitet, dabei ist, seine Legitimität zu verlieren.
Das Urteil ist ein Befreiungsschlag für die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig ein Alarmsignal gegen eine politische Kultur, die Andersdenkende aus dem öffentlichen Diskurs verbannen will. „Compact“ mag polarisieren, seine Thesen mögen für viele widerlich sein, aber eine freie und gefestigte Gesellschaft muss das aushalten können.
Wer den Staat mit der Aufgabe betraut, unliebsame Meinungen per Verbotskeule auszuschalten, öffnet der Willkür Tür und Tor. Dieses Urteil ist ein Plädoyer dafür, den offenen Diskurs zu bewahren. Und zwar vor allem dort, wo er unbequem ist.