Straftaten gegen das Leben, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung: So sehr haben Verbrechen gegen Frauen durch Migration zugenommen

vor 6 Monaten

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Offene Grenzen haben einen enormen Preis: Gewalt gegen Frauen durch Zuwanderer hat keineswegs nur gefühlt zugenommen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD hervorgeht, die NIUS vorliegt, haben schwere Straftaten gegen Frauen, die durch Zuwanderer und Ausländer begangen wurden, seit 2010 um ein Vielfaches zugenommen.

Demnach haben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Fall von Zuwanderern um den Faktor 3,5 (von 1540 auf 5476), im Fall von Ausländern um den Faktor 3,1 (von 5149 auf 16.157) zugenommen.

Auch die Straftaten gegen das Leben, worunter Tötungsdelikte fallen, haben zugenommen: im Fall von Zuwanderern um den Faktor 2,6 (von 32 auf 82), im Fall von Ausländern um den Faktor 1,4 (von 229 auf 319).

Unter die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit fallen Delikte wie Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung. Bei Zuwanderern haben wir es hier mit einer Zunahme um den Faktor 2,5 (von 8018 auf 20.286), bei Ausländern um den Faktor 1,8 (von 45.468 auf 81.524) zu tun.

Bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit handelt es sich um Delikte wie Nachstellung, Nötigung und Bedrohung. Hier haben sich die Fälle im Fall der Zuwanderer sogar um den Faktor 3,1 mehr als verdreifacht (von 3017 auf 9374), im Fall der Ausländer um den Faktor 1,9 fast verdoppelt (von 21.221 auf 39.589).

„Ausländer“ meint in der Statistik Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Die Kategorie „Zuwanderer“ ist in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) definiert durch Tatverdächtige, die den Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ haben. Diese Art der Erfassung erfolgt bei Tatverdächtigen einheitlich seit dem Berichtsjahr 2018 – und ist damit sehr gut vergleichbar.

In den Berichtsjahren 2015 bis 2017 wurden als tatverdächtige Zuwanderer Personen mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling“ oder „unerlaubt“ erfasst. Zum Zeitraum vor 2015 liegen keine Daten zu tatverdächtigen Zuwanderern vor, da dieses Merkmal erst seit dem Berichtsjahr 2015 in der PKS erfasst wird.

AfD-Politiker Stephan Brandner, der die Bundesregierung angefragt hatte, teilte gegenüber NIUS mit: „Sämtlichen Frauen, die seit dem Jahr 2015 Opfer von Straftaten illegaler Migranten geworden sind, hätten vor ihrem schrecklichen Schicksal bewahrt werden können, wenn die Grenzen kontrolliert und sie nicht unter anderem auch für Straftäter offen wie Scheunentore gewesen wären.“

Natürlich seien auch Deutsche in diesem Zeitraum zum Täter geworden, was „kein bisschen weniger verwerflich“ sei. „Allerdings wären Straftaten, die durch Personen begangen werden, die zu Gast in Deutschland sind, einfach vermeidbar gewesen. Der Schutz von Frauen kann, das zeigen die offiziellen Zahlen der Bundesregierung, nicht stattfinden, wenn die Grenzen nicht kontrolliert werden und die Justiz nicht hart durchgreift. Die Straßen dürfen nicht weiter zu Angsträumen für deutsche Frauen werden!“

Auffällig ist, dass der sprunghafte Anstieg im Jahr 2015 stattfindet: im Jahr Merkels Grenzöffnung.

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