
Manche Eltern schlagen sich damit herum, dass ihre Kinder in der Schule schlechte Noten schreiben oder sich vehement weigern, die Geschirrspülmaschine auszuräumen. Und dann gibt es Kinder, die andere Minderjährige derart schwer vergewaltigen oder sexuell nötigen, dass die Opfer in Einzelfällen sogar an den Folgen sterben. Letztes Jahr wurden 156 Kinder unter 14 Jahren verdächtigt, Taten in diesem Deliktbereich verübt zu haben, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Das sind 36 Kinder mehr als noch im Vorjahr – ein Anstieg um 30 Prozent.
Und die Taten, die diese etwa 102.000 strafunmündigen Kinder begangen haben, sind teilweise erschreckend, wie einige Fallbeispiele aus dem letzten Jahr zeigen:
Das sind längst nicht alle Fälle von Diebstählen, Banden-Kriminalität und Gewaltstraftaten von nicht strafmündigen Kindern. Immerhin verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für das vergangene Jahr allein im Deliktbereich „Gewaltkriminalität“ fast 14.000 mutmaßliche Täter unter 14 Jahren – rund 1.400 mehr als noch 2023. Hinzu kommen mehr als 12.000 Tatverdächtige im Bereich „gefährliche und schwere Körperverletzung“, ein Plus von ebenfalls rund 1.400. Auch bei „einfacher vorsätzlicher Körperverletzung“ sind 2024 mehr Kinder verdächtigt worden als im Jahr zuvor.
Das sorgt zunehmend für Kritik, beispielsweise von der Landesjustizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges (CDU): Die will eine Strafmündigkeit von Kindern unter 14 Jahren prüfen lassen, wie der SWR Anfang dieses Jahres berichtete. Sie betonte, dass es naiv sei, zu glauben, dass ein Kind, das im Alter von zehn oder zwölf Jahren Gewaltstraftaten begehe, dieses Verhalten zum 14. Geburtstag ablege. Es könne sich vielmehr verfestigen – und dann drohten perspektivisch weitere Straftaten. Gentges weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen, zumindest auf Landesebene. „Aber sich zwei bis drei Jahre zuvor noch nicht einmal für eigene Straftaten verantworten zu müssen, das passt nicht zusammen.“
Tatsächlich haben Kinder unter 14 Jahren nicht einmal eine Strafverfolgung zu befürchten, wenn sie morden: 21 Kinder wurden 2024 in der Rubrik „Mord, Totschlag oder Tötung auf Verlangen“ als „Tatverdächtige“ registriert. Im Vorjahr wurden 22 tatverdächtige Kinder gelistet.
Beispielsweise filmt eine Gang im niedersächsischen Harsefeld regelmäßig, wie sie andere Jugendliche brutal angreift und publiziert diese Videos im Netz, wie Focus berichtet. Diese Gruppe wird angeführt durch einen 15- und einen 16-Jährigen. In diesem Alter sind sie sogar strafmündig. Laut Focus ermittelt die Polizei zwar gegen sie, aber es kam bisher nicht zu einer Anzeige. Und so laufen die gewalttätigen Jugendlichen immer noch frei herum und terrorisieren die Bürger der Gemeinde.
Dass viele strafunmündige Kinder ihre Taten filmen und veröffentlichen, zeigt, wie sicher sie sich fühlen: Denn durch die Videos liegen die Beweise direkt vor der Nase der Polizisten – und trotzdem können diese nichts unternehmen. Die Kinder verstecken sich hinter ihrem Alter und machen sich somit unantastbar für den Rechtsstaat.