Hat er „Sieg h***“ gesagt oder nicht? Streamer KuchenTV soll 16.000 Euro für angebliche Nazi-Parole zahlen

vor etwa 4 Stunden

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Weil er in einer Live-Übertragung „Sieg h***“ gesagt haben soll, hat der bekannte Streamer „Kuchen TV“ einen Strafbefehl vom Amtsgericht Braunschweig erhalten. 16.000 Euro Strafe soll Tim Heldt, so der bürgerliche Name des 30-Jährigen, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zahlen. Nur: Die Parole, die eine aufmerksame Polizeibeamte herausgehört haben will und deshalb anzeigte, ist nicht klar und eindeutig zu hören und laut Heldt ein Verhaspler.

Wieder einmal ist die Staatsanwaltschaft Göttingen involviert, wieder einmal könnte eine hohe Geldsumme fällig werden: Als der Streamer Kuchen TV im Dezember 2024 im Livestream seines Kollegen Monte vor 200.000 Zuschauern ins Mikrofon spricht, sagt er nach eigener Aussage: „Ich versuchs,.. die Qua... die Qualität ist hier nicht so gut irgendwie“. Eine Polizeibeamtin, die Heldts Worte angezeigt hat, will an dieser Stelle aber gehört haben: „Ich versuchs... *Sieg heil*... die Qualität ist hier nicht so gut irgendwie.“

Wir von NIUS haben den Mikrofon-Ton durch ein Verbesserungstool laufen lassen, das Hintergrundgeräusche herausfiltert, die Stimme präziser hörbar macht und in den Vordergrund stellt. In einem zweiten Schritt haben wir die Geschwindigkeit auf 70 Prozent reduziert:

Auch wenn die Worte etwas klarer zu hören sind, ist nicht eindeutig erkennbar, was genau Heldt sagt. Weiß man um den Vorwurf, für den die aus einer CBS-Doku bekannte Staatsanwaltschaft Göttingen die Strafverfolgung beantragt hat, kann man die besagte Nazi-Parole durchaus heraushören. Nur: Warum sollte der 30-Jährige ohne Kontext eine solche Parole von sich geben?

Er selbst kommentierte in einem Reaktions-Video: „Ich nuschle halt ein bisschen, weil ich drei Glühwein getrunken habe“.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen sieht einen Hinweis in der Vergangenheit des Streamers: Heldt wurde bereits mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Volksverhetzung. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem NDR Niedersachsen: „Wir gehen aufgrund der einschlägigen Vorstrafen davon aus, dass es kein Zufall war, sondern absolute Absicht“, so der Sprecher. Sollte Heldt freigesprochen werden, trage die Landeskasse die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen für Anwälte, so Sprecher gegenüber dem NDR.

Insgesamt 80 Tagessätze zu 200 Euro haben die Strafverfolger deshalb beantragt. Der Streamer hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Tim Heldt auf dem Roten Teppich zur Premiere des Kinofilms Krass Klassenfahrt im Zoo Palast in Berlin am 10.11.2021

Heldt wurde in der Vergangenheit mehrfach verurteilt, beispielsweise, weil er in einem Tweet den Holocaust relativiert hatte, indem er Juden unter Hitler mit Deutschen unter Merkel verglich. Unter dem Hashtag #abhitlern schrieb er: „Selbst Juden unter der Macht von Hitler in Deutschland ging es besser als uns. Grillt das Ferkel!“ Später erklärte er in einem Video, er habe lediglich Merkel kritisieren wollen und nicht das Leid, das Juden während der Nazi-Zeit über sich ergehen lassen mussten, herunterspielen wollen.

2017 kommentierte er in einem YouTube-Video einen antisemitischen „Witz“ aus einer Klassen-WhatsApp-Gruppe als „gar nicht mal so schlecht“. Laut Gerichtsurteilen und Berichten zeigte der „Witz“ ein Bild einer Rauchwolke mit der Beschriftung „Jüdisches Familienfoto“. Dafür wurde er 2018 vom Amtsgericht Rostock wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 32.000 Euro verurteilt. Nach Berufung wurde die Strafe 2021 vom Landgericht Rostock auf 26.000 Euro reduziert, die Verurteilung wegen Volksverhetzung aber bestätigt.

Gelächter bei den Staatsanwälten Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue aus Göttingen.

Im selben Verfahren von 2017/2018 wurde Heldt wegen Beleidigung verurteilt, weil er eine Schülerin, die Mitschüler wegen volksverhetzender Inhalte angezeigt hatte, in seinem Video mit einem abwertenden Schimpfwort („F-Wort“) bezeichnete. Diese Verurteilung wurde 2021 vom Landgericht Rostock bestätigt, jedoch 2024 vom Oberlandesgericht Rostock aufgehoben, da der erforderliche Strafantrag nicht form- und fristgerecht gestellt wurde.

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