Streit mit „Verfassungsschutz“: AfD zieht wegen „Verdachtsfall“-Einstufung vor Bundesverfassungsgericht

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Die AfD liefert sich mit dem „Verfassungsschutz“ einen Dauerrechtsstreit. Sie wehrt sich dagegen, wie sie eingestuft und bezeichnet wird und wendet sich nun an das höchste deutsche Gericht.

Im Rechtsstreit mit dem „Bundesverfassungsschutz“ über die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall klagt die AfD nach eigenen Angaben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Es sei eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla am Donnerstag mit.

Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Es handelt sich hierbei nicht um das ebenfalls von der AfD angestrengte Verfahren gegen die im Mai erfolgte – und zunächst für die Zeit einer gerichtlichen Klärung wieder auf Eis gelegte – Höherstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den „Verfassungsschutz“.

AfD schon länger unter Beobachtung

Die AfD steht beim regierungsgesteuerten Inlandsgeheimdienst schon länger unter Beobachtung wegen des „Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen“ (Verdachtsfall). Dagegen hatte sie geklagt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im vergangenen Jahr zugunsten des Nachrichtendienstes entschieden. Er darf die Partei demnach zu Recht als „extremistischen Verdachtsfall“ einstufen und kann sie entsprechend mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen. Dagegen hatte die AfD beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt. Diese wurde vor wenigen Wochen vom Gericht zurückgewiesen. Mit der Beschwerde in Karlsruhe geht die AfD nun den nächsten Schritt.

Man werde alle in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und die Mitglieder „vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen“, teilten Weidel und Chrupalla mit.

[Mit Material von dpa]

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