Streit um Nutzerdaten: X wirft Göttinger Staatsanwälten Verfolgung von „Gedankenverbrechen“ vor

vor 3 Tagen

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Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen drei leitende Mitarbeiter der Plattform X. Der Vorwurf lautet auf Strafvereitelung. Nach Angaben der Ermittler verweigert das Unternehmen in zahlreichen Verfahren die Herausgabe von Nutzerdaten – etwa bei Beleidigungen, Drohungen und Volksverhetzung. Zwei der Beschuldigten sind US-Staatsbürger.

X weist die Vorwürfe zurück. In einer Mitteilung der Abteilung „Global Government Affairs“ erklärte das Unternehmen: „X verteidigt weiterhin mutig die Privatsphäre der Nutzer und die Meinungsfreiheit, indem es sich rechtmäßig überzogenen Forderungen deutscher Behörden nach personenbezogenen Daten in Fällen angeblicher ‚Gedankenverbrechen‘ widersetzt“.

Anfragen deutscher Staatsanwaltschaften würden demnach an die US-Behörden verwiesen: „In solchen Fällen verweist X die deutschen Behörden auf die US-Behörden im Rahmen eines bilateralen Rechtshilfevertrags, um bestätigen zu lassen, ob eine rechtliche Pflicht zur Befolgung der deutschen Auskunftsersuchen besteht.“

Als Beispiel nennt X den Fall, in dem ein Nutzer den Satz „Alles für Deutschland“ gepostet hatte. Der Inhalt wurde in Deutschland gesperrt, Daten gab die Plattform aber nicht heraus: „X wurde gezwungen, den Inhalt in Deutschland zu geoblocken, blieb aber dem Schutz der Identität der Verfasser verpflichtet.“

Damit Ermittlungsbehörden in Fällen angeblicher Internetkriminalität tätig werden können, brauchen sie in aller Regel die Unterstützung der Plattformbetreiber. Häufig werden Profile nicht unter dem tatsächlichen Namen genutzt. Netzwerke wie X, Meta oder TikTok speichern jedoch bestimmte Basisdaten, beispielsweise E-Mail-Adressen oder Telefonnummern.

Die Göttinger Ermittler waren bereits im Februar in der US-Sendung „60 Minutes“ zu sehen. Dort berichteten Staatsanwälte über Verfahren wegen strafbarer Hassrede, Kamerateams begleiteten Hausdurchsuchungen. Der Auftritt stieß in den USA auf Kritik. US-Vizepräsident JD Vance sprach von „orwellschen Zuständen“ in Europa.

Dass X sich weigert, Daten an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, könnte noch höhere Wellen schlagen. Nach dem Digital Services Act (DSA) sind Plattformbetreiber verpflichtet, mit Behörden zusammenzuarbeiten. Stellen deutsche Ermittler Verstöße fest, können sie diese an die Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle weiterleiten. Zudem liegt es bei der EU-Kommission, gegebenenfalls Verfahren einzuleiten. Bereits im Juli 2024 teilte sie X mit, dass die Plattform nach ihrer Einschätzung in unterschiedlichen Bereichen gegen den DSA verstoße – und sie könnte einschreiten, sollte sich zeigen, dass X systematisch Auskünfte verweigert.

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