
Im Streit um den Sitzungssaal im Bundestag zieht die AfD nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Hintergrund der Organklage ist die „Ungleichbehandlung der AfD“ und der Wunsch nach „fairer Teilhabe“, wie es der Prozessbevollmächtige Ulrich Vosgerau am Montag bei der Vorstellung erklärte. Als zweitstärkste Fraktion stehe der Partei rechtmäßig auch ein größerer Sitzungssaal zu.
Im Papier heißt es: Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages habe durch seinen Beschluss vom 22. Mai 2025, „den Bundestagssitzungssaal 3S-001 nebst Raum 3S-008 als Fraktionssitzungssaal an die SPD-Fraktion zu vergeben“ statt an die AfD und dafür „den Bundestagssaal 3N-039 nebst Raum 3N-037 als Fraktionssitzungssaal an die AfD statt an die SPD-Fraktion“ zu verteilen, „das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung“ sowie das „verfassungsmäßige Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung verletzt“.
Bei einem Pressetermin demonstrierte die AfD, wie wenig Platz sie für ihre Sitzungen hat.
Deshalb solle das Bundesverfassungsgericht einen Tausch der Räumlichkeiten zwischen AfD und SPD anordnen. In der bisherigen Parlamentsgeschichte in Deutschland sei noch nie jemand auf den Gedanken gekommen, der Ältestenrat könne festlegen, dass die „zweitstärkst Fraktion nur den eindeutig zu kleinen, drittgrößten Sitzungssaal bekommt“.
Ein ordnungsgemäßes Arbeiten als Fraktion im Saal 3N-039 sei nicht möglich, „schon weil es dort an der hierfür erforderlichen Anzahl notwendiger Tischsitzplätze mangelt“, argumentiert die AfD. „Im Übrigen trägt sie Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter während der Fraktionssitzungen, die sie nach fachkundiger Beratung aus Gründen des Brand- und Arbeitsstättenschutz im Sitzungssaal 3N-039 nicht gewährleisten kann.“
Ulrich Vosgerau ist der Prozessbevollmächtigte in dem Verfahren.
Die AfD regt zwei Dinge an: Zum einen solle das Bundesverfassungsgericht einen Ortstermin anberaumen, um sich die beiden Sitzungssäle selbst anzuschauen. Zudem brauche es eine mündliche Verhandlung, zu der „entweder Vertreter aller im Bundestag vertretenen Fraktionen oder aber die Mitglieder des Ältestenrates geladen werden“, wie es in der Klageschrift heißt.
Die Oppositionspartei hatte bei der Bundestagswahl Ende Februar 20,8 Prozent geholt und die Zahl ihrer Sitze auf 152 fast verdoppelt – nach einem Austritt sind es jetzt noch 151 AfD-Abgeordnete. Als zweitgrößte Fraktion meldete sie Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude an, den die SPD nutzt, die seit der Wahl mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.
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