Streit um ultralinke neue Verfassungsrichterinnen – worum geht es eigentlich?

vor etwa 4 Stunden

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Der Deutsche Bundestag soll am kommenden Freitag drei neue Verfassungsrichter(innen) wählen. Vor allem eine Kandidatin ist besonders umstritten. Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Im Fokus steht die von der SPD vorgeschlagene Professorin für Verfassungsrecht und Sozialrecht an der Universität Potsdam, Frauke Brosius-Gersdorf. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen rund um die Richterwahl.

► Wieso müssen überhaupt neue Richter gewählt werden?

Es gibt 16 Verfassungsrichterinnen und -richter, die je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Ihre Amtszeit beträgt höchstens zwölf Jahre, Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. Deshalb sollen nun drei Richterposten neu besetzt werden.

► Um welche Kandidaten geht es?

Die Union hat den bisherigen Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, vorgeschlagen. Die SPD hat die Rechtsprofessorinnen Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf nominiert. Die 54-Jährige ist auch in der Union wegen ihrer ultralinken politischen Positionen hochumstritten. Unionspolitiker lehnen Brosius-Gersdorf vor allem deshalb ab, weil sie Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren will.

► Geht die Wahl trotzdem durch?

Das steht zu befürchten. Aber jetzt soll es einen Kompromiss geben: Brosius-Gersdorf würde zwar zur Verfassungsrichterin gewählt werden, aber nicht zur Vizepräsidentin des Gerichts, wie es bisher angedacht war.

► Worin liegt das Problem?

Für die Wahl der Verfassungsrichter(innen) ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich. Weil die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD alleine nicht auf die notwendigen Stimmen kommen, ist Schwarz-Rot auf die übrigen Fraktionen angewiesen. Die AfD hat bereits erklärt, für den Unions-Kandidaten Spinner zu stimmen, nicht jedoch für die SPD-Kandidatinnen. Für Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf wären also die Stimmen von „Grünen“ und Linken nötig. Auch Kaufholds Wahl hätte fatale Folgen für die Rechtsprechung hierzulande (der Deutschland-Kurier berichtete).

► Warum ist die Union in einer Zwickmühle?

Die „Grünen“ haben bereits ihr Ja angekündigt. Allerdings gilt nach wie vor der Unvereinbarkeitsbeschluss der Union, weder mit der AfD noch mit der Linkspartei zusammenzuarbeiten. Die Linke fordert Gespräche mit der Union und entsprechend eine stärkere Einbindung bei künftigen Personalien, etwa im Hinblick auch auf den Geheimdienst-Ausschuss (Kontrollgremium) des Bundestages. Würde eine der SPD-Kandidatinnen mangels Stimmen aus der Union bei der Richterwahl am Freitag durchfallen, wäre dies eine weitere harte Belastungsprobe für die Merz-Regierung.

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