Syrer mit gefälschtem Pass abgeschoben – Europäisches Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland zu Entschädigungszahlung

vor 7 Monaten

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland für die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt. Demnach hätte die Abschiebung des Syrers gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen.

Rechtswidrig hätten die deutschen Behörden jedoch nicht überprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, „das verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird“, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Weiterhin hätte Deutschland geprüft „ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten“ und der Mann unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sein könnte.

Konkret geht es um einen 1993 geborenen Syrer, der 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen wurde. Er hatte versucht, per Bus mit einem bulgarischen Pass, den er in Griechenland für 2000 Euro erworben hatte, einzureisen. Nach seiner Festnahme wurde er zur Polizeiwache in Passau gebracht und noch am selben Tag per Flugzeug nach Athen ausgeflogen.

Daraufhin legte der Syrer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Er macht geltend, dass man seinen Wunsch nach Asyl nicht registriert hätte. Zudem habe er keinen Zugang zu einem Anwalt gehabt, was ihm die Möglichkeit nahm, Rechtsmittel gegen seine Abschiebung nach Griechenland einzulegen. Der Menschengerichtshof gab dem Mann Recht.

Deutschland muss dem Syrer nun eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro zahlen. Zudem wurde Griechenland aufgrund der Haftbedingungen auf einer Polizeiwache in Leros zu einer Entschädigung von 6.500 Euro verurteilt. In Griechenland erhielt der Mann schließlich Asyl. „Diese Wendung war jedoch nicht absehbar, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hatten“, erklärt das Gericht.

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