Syrer will Tod von Philippos T. auf Mitangeklagte abwälzen – doch dann steht ein Beweisvideo im Raum

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Im Prozess um den getöteten Philippos T. aus Bad Oeynhausen spielt die Verteidigung des Angeklagten auf Zeit. Wie aus einem Bericht der Welt über die Verhandlung am Mittwoch hervorgeht, liegen dem Bielefelder Landgericht kaum Informationen über die Tat vor. Bislang war angenommen worden, dass der syrische Flüchtling Mwafak Al S. den 20-Jährigen im Juni 2024 tödlich verletzt hatte (Apollo News berichtete).

Doch vor Gericht mauerte die Verteidigung an den bisherigen Verhandlungstagen, die aufgerufenen Zeugen konnten sich oft nicht an den genauen Moment erinnern, als Philippos verletzt am Boden lag. Es kam zu widersprüchlichen und unklaren Aussagen, die Zeugen zeigten sich teilweise genervt von den Fragen des Richters. Gemeinsam mit dem anwesenden Staatsanwalt musste er immer wieder nachhaken.

Doch die Aussagen belasten Mwafak Al S. bisher kaum – im Gegenteil. Weil bislang keine nennenswerten Belege für das Delikt hervorgebracht wurden, beantragte die Verteidigung sogar die Aufhebung der Untersuchungshaft. Die Anwälte insinuierten, dass die beiden deutschen Mitangeklagten eventuell für den Tod von Philippos T. verantwortlich sein könnten.

So sollen sich die beiden Mitangeklagten nach der Tat ausgetauscht und angeblich beschlossen haben, die Attacke dem Hauptangeklagten Syrer in die Schuhe zu schieben. Doch dieser Vorstoß der Verteidigung wurde im Keim erstickt, nachdem am Mittwoch ein weiterer Zeuge vor dem Gericht ausgesagt hatte.

Er war Teil der etwa zehnköpfigen Gruppe, die am 23. Juni im Kurpark in Bad Oeynhausen auf Philippos T. gestoßen war, der dort nach dem Abiball seiner Schwester mit Freunden verweilt hatte. Seine Aussagen blieben zunächst vage, er mauerte und erklärte, in der Nacht derartig betrunken gewesen zu sein, dass er sich an nichts erinnern könne.

Als er dem Richter dann vorhielt, er müsse seine Fragen präziser stellen, eskalierte die Situation. Der Richter ermahnte den 19-Jährigen, wenn er nicht wahrheitsgetreu aussage, könnte Paragraf 70 der Strafprozessordnung zum Tragen kommen. Damit könnte der Zeuge in Beugehaft genommen werden, bis er die Wahrheit sage.

Daraufhin rollte der Zeuge, der laut eigenen Aussagen wegen Drogenhandels, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes bereits in ein Verfahren verwickelt ist, die Tatnacht auf. Er habe sich nach der Attacke ein falsches Alibi verschafft, wollte nichts mit der Tat zu tun haben. Das Alibi kam dann zwar nicht zum Einsatz, er habe wie viele Zeugen zuvor aber Angst gehabt, in die Attacke verwickelt zu werden.

Und dann erwähnte er eine Aufnahme der Tat, die er nach dem Angriff gesehen und zugeschickt bekommen habe. Es zeige demnach zunächst zwei Personen, die in die Selfie-Kamera des Smartphones schauen, mit dem das Video aufgenommen wurde. Nachdem die Perspektive auf die Front-Kamera gewechselt wurde, sei ein Kampf zwischen einem Freund von Philippos T. und einem der Mitangeklagten zu sehen – so war es bislang auch vermutet worden.

Doch dann zeige das Video kurz den am Boden liegenden Philippos T. und wie eine Person mit einer hellen Jacke auf den reglosen Körper des 20-Jährigen eintritt. Diese Beschreibung passt zu der Kleidung, die Mwafak Al S. an jenem Abend getragen haben soll. Laut der Anklageschrift trug der Syrer eine orangefarbene Trainingsjacke, die bei Dunkelheit auf dem Video dementsprechend hell aufgefallen sein könnte. Der Richter wurde hellhörig, denn über Bewegtbildmaterial von der Tat war bislang nichts bekannt. Der Zeuge erklärte jedoch, das Video gelöscht zu haben.

Auf Nachfrage lenkte dann aber ein Mitangeklagter, den die Verteidigung zuvor anstelle von Mwafak Al S. als „hochverdächtig“ hinstellen wollte, ein, und erklärte, das Video zu kennen, sich aber an die Existenz nicht mehr erinnert zu haben. Das Video habe auch er kurz nach der Tat gelöscht, weil er nicht in die Attacke involviert werden wollte. Dass ihm das Video hätte helfen können, sei ihm nicht durch den Kopf gegangen, gab der Mitangeklagte peinlich berührt zu.

Auch einige der bereits befragten Zeugen sollen das Video kennen, es aber ebenfalls nicht erwähnt haben. Dennoch könnte es jetzt zu ersten Erkenntnissen führen. Am Ende der Verhandlung mussten der Zeuge sowie die zwei Mitangeklagten ihre Smartphones den Ermittlern übergeben. Sie werden jetzt auf das Video oder davon wiederherstellbare Datenüberreste untersucht – bei einem Fund könnte der Prozess, zu dem ein Urteil im Mai fallen soll, schnell beendet werden.

Bereits die vergangenen Verhandlungstage waren oftmals eine Farce. Nicht nur die fahrigen Aussagen der Zeugen, sondern auch das Verhalten der Verteidigung war immer wieder negativ aufgefallen. Bei der Verlesung der Anklageschrift beim Prozessauftakt im Dezember grinste Mwafak Al S. laut Bild seiner Familie entgegen – was wiederum für verbale Empörung bei den Angehörigen des im Juni ermordeten Philippos sorgte (Apollo News berichtete).

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