Täter von Magdeburg wurde bereits vor einem Jahr durch Sicherheitsbehörden überprüft

vor 4 Monaten

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Nachdem am Freitag ein Mann mit einem Auto in den Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren war, kommen jetzt immer mehr Details über den mutmaßlichen Täter, Taleb al-Abdulmohsen, an die Öffentlichkeit. Der Flüchtling aus Saudi-Arabien soll, wie die Welt nun berichtet, war bereits seit längerem bei den Sicherheitsbehörden bekannt. Offensichtlich wurde die von ihm ausgehende Gefahr jedoch maßlos unterschätzt.

Laut Welt sollen Sicherheitsbehörden bereits vergangenes Jahr eine „Gefährdungsbeurteilung“ bei Abdulmohsen durchgeführt haben. Damals soll festgestellt worden sein, dass von ihm „keine konkrete Gefahr“ ausgehe. An der Untersuchung sollen sowohl das Bundeskriminalamt, das Landeskriminalamt als auch der Landesverfassungsschutz beteiligt worden sein. Ernsthafte Konsequenzen gab es daraus jedoch nicht.

Abdulmohsen ist ein 50-jähriger Arzt aus Saudi-Arabien. Er wurde noch am Freitagabend, unmittelbar nach dem Anschlag, durch die Polizei festgenommen. Sein Tatmotiv ist bislang unklar. Immer wieder kündigte er in den sozialen Medien an, Rache an Deutschland nehmen zu wollen. Dem Land warf er vor Europa islamisieren zu wollen und islamkritische Gruppen zu „jagen“.

Immer wieder wurden deutsche Behörden vor Abdulmohsen gewarnt. Insgesamt sollen laut Spiegel in jüngerer Vergangenheit drei unterschiedliche Warnhinweise bei Behörden eingegangen sein. Auch der Bundesnachrichtendienst soll laut NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung, vor dem nunmehr mutmaßlichen Terroristen gewarnt worden sein. Bei der Berliner Polizei ist er aufgrund von eines falschen Notrufes bei der Berliner Feuerwehr bekannt.

Der Mann war bereits 2006 nach Deutschland gekommen und hat nach eigenen Angaben in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Er ist Atheist und befürchtete in Saudi-Arabien deshalb politische Verfolgung. Sein Heimatland hatte unterdessen von Deutschland die Auslieferung Abdulmohsens gefordert, es erfolgte jedoch keine Reaktion deutscher Behörden.

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