
Die Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold, die von der SPD als Kandidatin für das Verfassungsgericht vorgeschlagen wurde, spricht sich für staatliche Preisvorgaben aus. Als Beispiel führt sie die Einführung eines Mindestpreises für Fleisch an. Es gebe mehrere mögliche Ziele, die durch einen Mindestpreis verfolgt werden können: Entweder könnte ein Mindestpreis der Verringerung des Fleischkonsums und damit des CO2-Ausstoßes dienen, was dem Klimaschutz zugute käme. Oder ein Mindestpreis könnte die Verhandlungsposition der Bauern in Gesprächen mit Abnehmern stärken.
In dem Aufsatz „Managervergütung, Mindestlohn, Mietpreisbremse“, den sie zusammen mit Sonja Heitzer verfasst hat und der 2021 in der Fachzeitschrift Der Staat erschien, heißt es: „Für eine soziale Marktwirtschaft ist die gesetzliche Regelung von Vergütungsfragen daher nicht außergewöhnlich, sondern geradezu charakteristisch.“ Der Staat könne entweder per Gesetz konkrete Mindestpreise, Maximalpreise oder Fixpreise für bestimmte Güter vorgeben oder gesetzlich ein Verfahren regeln, durch das die Betroffenen selbst Mindestpreise festlegen. Zu Beginn des Aufsatzes verweist Kaufhold darauf, dass das Grundgesetz in mehreren Artikeln Preisfreiheit erlaubt.
„Es überrascht daher zunächst nicht, dass die Einführung staatlicher Entgeltvorgaben regelmäßig von intensiven politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen und typischerweise auch dem Vorwurf der Verfassungs- und/oder Unionsrechtswidrigkeit begleitet wird“, schreiben die Juristinnen. Staatliche Preisvorgaben würden als Einzelphänomene und „Fremdkörper in einer marktwirtschaftlichen Ordnung“ wahrgenommen werden.
Empirisch sei das jedoch nicht haltbar. Die Autorinnen verweisen auf Preisvorgaben für Ärzte und Rechtsanwälte. Staatliche Preisvorgaben könnten „zur Bekämpfung von negativen externen Effekten“ dienen und „um Monopolstrukturen abzubauen“. Außerdem könne durch Preisvorgaben der Verbraucherschutz und das Gemeinwohl gestärkt werden. Es wäre verkürzt, Vorgaben „ausschließlich als rechtfertigungsbedürftige Freiheitseinschränkungen zu verstehen“.
Weiter heißt es: „Entgeltregelungen dienen auch zur Erfüllung sozialstaatlicher oder grundrechtlicher (Schutz-)Pflichten“. Die Möglichkeit einer Einführung eines Mindestpreises spielen Kaufhold und Heitzer an der Einführung eines Mindestpreises für Fleisch durch. Die Stärkung der Bauern und die Verringerung des Fleischkonsums ließen sich mit einem Mindestpreis nur dann gleichzeitig verwirklichen, wenn die ermittelten Preise für beide Zwecke „– zufällig – zu demselben numerischen Ergebnis führen“. Die Europäische Union ermögliche „die begrenzte Möglichkeit“, Mindestpreise festzulegen.
Mögliche Gesetze müssten sich auch am Grundgesetz messen lassen. Eine Preisvorgabe für Fleisch würde einen Eingriff in das Grundrecht der Abnehmer darstellen. Beide Juristinnen erörtern die Frage, ob dieser Eingriff verhältnismäßig wäre. Das Ergebnis: Inwieweit ein Eingriff gerechtfertigt sei, „wird danach entscheidend durch die Regelungstechnik(en) beeinflusst, die der Gesetzgeber für die Preisbestimmung nutzt“. Kaufholds Position, dass staatliche Preisvorgaben für die soziale Marktwirtschaft wichtig seien, lässt erahnen, wie sie als Verfassungsrichterin entscheiden könnte.