Thorsten Frei über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien: „Darauf können sich die Deutschen verlassen“

vor 18 Tagen

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„Wir werden Rückführungen und Rückflüge nach Afghanistan und Syrien machen. Darauf können sich die Deutschen verlassen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei im Gespräch mit der Bild.

Ein Abschiebeflug im Sommer 2024 diente laut Frei als Beleg dafür, dass entsprechende Maßnahmen auch praktisch durchführbar sind. „Deswegen sind wir davon überzeugt, dass wir das auch zukünftig, dauerhaft und in wesentlich größeren Bereichen auch hinbekommen“, erklärt der CDU-Politiker weiter. Die bisherigen Erfahrungen scheinen das Lager der Befürworter zu bestärken.

Nach aktuellen Angaben sind rund 240.000 Menschen in Deutschland „vollziehbar ausreisepflichtig“ – davon rund 200.000 mit einer Duldung. Frei betont: „Sie müssen in jedem Fall das Land verlassen, und zwar eigentlich freiwillig.“ Seine Botschaft sei: Der Aufenthalt in Deutschland ist für abgelehnte Asylbewerber nicht auf Dauer vorgesehen.

Ziel sei es, den Rechtsstaat zu stärken. Wer kein Bleiberecht habe, dürfe sich nicht dauerhaft auf den Schutz des Staates verlassen. Die angestrebte Abschiebepraxis wird somit auch als Maßnahme zur Durchsetzung bestehender Gesetze verstanden.

Im Wahlkampf setzte die Union maßgeblich auf eine neue Migrationspolitik. Die Migrationswende von Friedrich Merz war als zentraler Standpunkt der Union im Wahlkampf verkauft und gar als Bedingung für eine Regierungsbeteiligung postuliert worden. Doch im Koalitionsvertrag wurden nur wenige von Merz‘ Forderungen klar festgeschrieben (mehr dazu hier).

Merz’ Fünf-Punkte-Plan findet sich im Vertrag abgeschwächt wieder. Zurückweisungen sollen, wie schon im Sondierungspapier vermerkt, „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“ erfolgen. Merz erklärt in der Pressekonferenz zaghaft, „irreguläre Migration“ werde man „sehr weit zurückdrängen“. Man will die europäische Asylrechtsreform (unter dem Schlagwort GEAS) weiter vorantreiben.

Es soll eine Fortsetzung der bereits geltenden Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen geben. Andere Forderungen aus dem Fünf-Punkte-Plan, wie etwa die Abschiebehaft für ausreisepflichtige Personen, fehlen derweil nahezu vollständig. Statt eines „faktischen Einreiseverbots für Personen ohne gültige Einreisedokumente“, wie es früher im Fünf-Punkte-Plan hieß, sollen lediglich „nach einer Ausweisung oder einer Abschiebung (…) grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet werden.“

Auch „Brot, Bett und Seife“, also ein Leistungs-Minimum für Asylbewerber, kommt nicht. Stattdessen heißt es: „Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen im Leistungsrecht.“

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