Polizei handelte rechtswidrig – Wie ein TikTok-Post zur öffentlichen Vorführung führte

vor 3 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Drei bewaffnete Polizisten betreten ein Klassenzimmer und holen im Februar 2024 ein 16-jähriges Mädchen vor den Augen ihrer Mitschüler aus dem Unterricht. Ihr Verbrechen? Ein paar TikTok-Posts, die irgendwem nicht gefielen. Keine Straftat, kein Verfahren, keine Gefahr im Verzug. Nichts. Nur ein aus ideologischer Empfindlichkeit geborener Verdacht. Der Staat geht gegen ihm missliebige Meinungen vor. Mittlerweile ist das nicht mehr die Ausnahme, sondern eher die Regel. Während sich der Staat nachsichtig gegen Mörder, Totschläger, Vergewaltiger und sonstige Verbrecher aus dem Migrantenmilieu zeigt, kennt er bei falschen Meinungen unbescholtener Bürger keine Gnade.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Greifswald über das Vorgehen geurteilt. Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig. Es war ein klarer Rechtsbruch. Warum schwiegen damals die großen Medien? Warum die Politik? Warum die Polizei? Warum gab es keinen Aufschrei in den üblichen Empörungskanälen? Die Antwort ist ebenso bitter wie eindeutig. Es hat die „Richtigen“ getroffen. Und genau deshalb ist dieses Urteil so wichtig. Es zeigt, dass es noch Richter gibt, die sich nicht dem Zeitgeist beugen.

Man kann es nicht deutlich genug sagen, dieser Polizeieinsatz war keine Panne, sondern Ausdruck eines Systems, das den moralischen Zeigefinger längst zur Knute umfunktioniert hat. Die Sicherheitsbehörden verkommen immer häufiger zu Erfüllungsgehilfen einer Politik, die alles mit Eifer abräumen will, was auch nur entfernt nach Abweichung klingt. Ein Vorgehen, das man eigentlich nur von autoritären Regimen kennt.

Der Fall Loretta ist ein Lehrstück. Es zeigt den Zustand eines Staates in schonungsloser Klarheit, eines Staates, der sich selbst moralisch überhebt und dabei im Begriff ist, das Recht aus den Augen zu verlieren.

Zur Erinnerung: Landesinnenminister Christian Pegel behauptete damals zunächst im Landtag, es habe sich um eine „Gefährderansprache“ gehandelt. Irgendjemand erinnerte den Minister dann offenbar daran, dass es Voraussetzungen für eine Gefährderansprache gibt. Es muss entweder eine konkrete Gefahr von einer Person ausgehen oder müssen Tatsachen vorliegen, die eine Gefährdung der Öffentlichkeit erwarten lassen. Nichts davon traf in Ribnitz-Damgarten zu. Außerdem sehen die Vorschriften für eine solche Ansprache vor, dass sie mit Minderjährigen nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters stattfinden dürfen, es sei denn, dessen Anwesenheit behindere „den Zweck des Gesprächs“. In diesem Fall müssen die Vertreter – in der Regel die Erziehungsberechtigten – allerdings „unverzüglich“ informiert werden.

Danach erklärten Polizei und Schulministerium dann, die Polizisten hätten in Anwesenheit des Direktors mit der 16-Jährigen ein „Aufklärungsgespräch“ geführt. Ein „Aufklärungsgespräch“ von Polizeibeamten mit einem unbescholtenen Bürger kennt die bundesdeutsche Rechtsordnung allerdings nicht. Schon gar nicht mit einer Minderjährigen über deren politische Ansichten.

Zu den Medien, die sich jetzt beim Kleinschreiben und -senden der Geschichte hervortun, gehört auch der NDR. Der klärt nicht etwa die oben beschriebenen offenen Fragen auf, sondern klagt über die „Hetzkampagne gegen Gymnasium in Ribnitz-Damgarten“. In dem NDR-Stück heißt es über die angeblich irreführende Darstellung des Falls durch „rechte Medien“: „Die Polizei widerspricht der Darstellung vehement. Sie habe von der Schulleitung Hinweise auf möglicherweise staatsschutz-relevante Inhalte bekommen. Das Mädchen sei von den Beamten nicht aus dem Unterricht geholt worden, sondern vom Schulleiter. Es habe zusammen mit ihm und der Schülerin ein gemeinsames Aufklärungsgespräch ‚mit präventivem Charakter‘ gegeben. Von den Mitschülern der Klasse seien die Beamten nicht wahrgenommen worden. Letztlich habe es keinen Anfangsverdacht gegeben.“

Ganz am Rand ereignete sich in diesem Zusammenhang auch noch folgendes. Die NZZ gehörte zu den Medien, die über das Vorgehen gegen die Schülerin kritisch berichteten. Die Zeitung spiegelte ihren Beitrag auf Facebook – und erhielt von dort die Mitteilung, die Reichweite der Veröffentlichung werde eingeschränkt, weil es sich um eine „Gewaltdarstellung“ handle.

Natürlich findet sich in dem NZZ-Artikel keinerlei Darstellung von Gewalt und auch sonst nichts, was eine Verbreitungseinschränkung rechtfertigen würde. Das, was Facebook tut, wirkt wie eine vorauseilende Umsetzung der Idee von Nancy Faeser und Lisa Paus, auch Inhalte „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ aus Netzwerken zu entfernen oder zumindest einzuschränken. Natürlich aus Sorge um die Demokratie.

Wird es nach dem Urteil Konsequenzen für die Verantwortlichen geben? Vermutlich nicht.

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