Trans-Aktivist von staatlich gefördertem Verband verklagt Ryanair – weil keine non-binäre Ansprache ausgewählt werden kann

vor etwa 1 Monat

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Der sich selbst als non-binär (Menschen ohne Geschlecht) identifizierende René Hornstein verklagt die irische Airline Ryanair auf 5.000 Euro. Der Grund: Die Fluggesellschaft gibt bei der Buchung eines Fluges dem Käufer keine genderneutrale Anrede als Option an. Hornstein sieht in dem Vorgang eine Diskriminierung von Personen ohne Geschlecht. 5.000 Euro will der Transsexuelle deswegen jetzt vor dem Zivilgericht Berlin als Schmerzensgeld erstreiten – schließlich musste er bei der Buchung ein Geschlecht für sich auswählen. Darüber berichtet die BZ.

Hornstein selbst ist schon länger im Bereich Queerpolitik unterwegs. Er ist unter anderem Gründungs- und Vorstandsmitglied im Bundesverband „Trans*“. Der Bundesverband setzt sich für die Rechte von Transsexuellen ein – und wird dafür vom Bundesfamilienministerium im Rahmen des Aktionsprogramms „Demokratie leben“ gefördert (Apollo News berichtete). Dieses wird von der Grünen-Politikerin Lisa Paus geführt.

Die Wahl einer unzutreffenden Anrede empfindet Hornstein als einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht. Das bestreitet die Gegenseite vehement. Hornstein ist eingeschnappt: „Eine solche Buchung versaut mir den Tag“ sagt er zur BZ. Dabei ging es um die Buchung eines Fluges nach Gran Canaria 2021, bei dem Hornstein dies auffiel. Spannend: In 2023, 2024 und 2025 buchte Hornstein nochmals via Ryanair Flüge nach Gran Canaria – obwohl Ryanair bis heute nur die Optionen „Herr“, „Frau“ und „Fräulein“ anbietet.

Der irische Fluganbieter wehrt sich gegen die Klage von Hornstein. Die Fluggesellschaft erklärte laut BZ in der Verhandlung am Mittwoch, dass die Erhebung der Anrede für die Sicherheit und Abwicklung der Buchung erforderlich sei. Die Entscheidung des Zivilgerichts steht aus: Am Mittwoch fiel noch kein Urteil, bald will das Gericht einen Verkündungstermin mitteilen.

René Hornstein hatte mittels einer ähnlichen Klage bereits einen Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn gewonnen. So hatte der Transsexuelle den Bahnanbieter ebenfalls verklagt, weil dieser auf eine geschlechtsspezifische Anrede bei der Buchung bestand. 2022 hatte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main Hornstein dafür Recht gegeben. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof der Deutschen Bahn war im August 2024 erfolglos und wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Damals konnte Hornstein 1.000 Euro Schadensersatz für sich und die Einführung geschlechtsneutraler Anreden bei Online-Buchungen der Bahn als Gewinn verzeichnen.

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