
Ende Juli wurde der „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg von praktisch allen Vorwürfen gegen sich freigesprochen – doch der Leidensweg des Oppositionsaktivisten ist damit noch nicht vorbei: Wie Nius berichtet, kann Ballweg bis heute, über zwei Wochen nach dem Urteil, immer noch nicht auf sein Vermögen zugreifen.
Gegen Ballweg bestand nämlich ein Vermögensarrest in Höhe von 200.000 Euro: Das Vermögen des Unternehmers wurde also zu einem großen Teil eingefroren. Nun wurde der Arrest durch das Landgericht Stuttgart aufgehoben – das Vermögen Ballwegs wurde jedoch bislang nicht freigegeben.
Die Staatsanwaltschaft schiebt diese Verzögerung darauf, dass der Gerichtsbeschluss der Stelle noch nicht vorliege: „Die Beschlüsse liegen hier noch nicht vor. Sobald diese hier eingehen, wird sich die Vermögensabschöpfung darum kümmern“, wird die Staatsanwaltschaft bei Nius zitiert. Dabei ist die Entscheidung des Gerichts eigentlich umgehend wirksam gewesen.
Auch der Betroffene selbst meldete sich dazu auf X zu Wort und schrieb über das Verhalten der Staatsanwaltschaft: „Das ist derselbe Apparat, dem das Landgericht schon am 06.10.2023 ‚insoweit rechtsstaatlich durchaus bedenkliches‘ Verhalten attestiert hat. Offenbar geht es nicht um Rechtsstaatlichkeit – sondern darum, das Ergebnis des Prozesses nicht zu akzeptieren.“
Über Jahre hinweg hatte die Staatsanwaltschaft Ballweg mit unerbittlicher Härte juristisch verfolgt: Für mehrere Monate musste der „Querdenken“-Gründer sogar in Haft. Vorgeworfen wurde ihm Betrug in mehreren tausend Fällen und Steuerhinterziehung. Von Anfang an hatte das Landgericht Zweifel an den Vorwürfen, ließ anfangs die Eröffnung eines Verfahrens nicht zu – doch die Staatsanwaltschaft klagte es vor dem Oberlandesgericht ein.
Durch das Urteil von Ende Juli erlebte die Staatsanwaltschaft dann jedoch die endgültige Klatsche: Vom Vorwurf des Betrugs wurde Ballweg vollständig freigesprochen – in zwei Fällen wurde er jedoch der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Er soll Ausgaben für ein Parfüm und eine Hundematte falsch abgerechnet haben und sich dadurch einen Vorteil von rund 20 Euro erschlichen haben. Ballweg hat gegen das Urteil Berufung eingelegt – er möchte einen vollständigen Freispruch erzielen. So oder so, vom gigantischen Betrugsfall, wie ihn Staatsanwaltschaft und Medien seit Jahren darstellten, ist nach dem Verfahren nichts übrig geblieben.