Trump beendet per Dekret die staatliche Zensur

vor 3 Monaten

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US-Präsident Donald Trump stellt die Redefreiheit wieder her und trifft Maßnahmen, die staatliche Zensur künftig verhindern sollen. Verstöße der Biden-Regierung zur Einschränkung dieses Grundrechts sollen aufgearbeitet werden.

In seiner Rede zur Amtseinführung hatte US-Präsident Donald Trump gesagt: „Nach Jahren illegaler und verfassungswidriger Bemühungen der Bundesregierung, die freie Meinungsäußerung einzuschränken, werde ich außerdem einen Erlass unterzeichnen, um jegliche staatliche Zensur sofort zu stoppen und die Redefreiheit in Amerika wiederherzustellen. Nie wieder wird die immense Macht des Staates dazu missbraucht werden, politische Gegner zu verfolgen, denn damit habe ich Erfahrung. Wir werden das nicht zulassen. Es wird nicht wieder geschehen.“

Das Weiße Haus erklärte danach: „In den letzten vier Jahren hat die vorherige Regierung das Recht auf freie Meinungsäußerung mit Füßen getreten, indem sie die Meinungsäußerung der Amerikaner auf Online-Plattformen zensiert hat, häufig durch die Ausübung von erheblichem Zwangsdruck auf Dritte, wie z. B. Social-Media-Unternehmen, damit diese die von der Bundesregierung nicht gebilligte Meinungsäußerung mäßigen, von der Plattform nehmen oder anderweitig unterdrücken.“

Dies hatte Meta-Chef Mark Zuckerberg (Facebook, Instagram) vor einigen Tagen im Podcast von Joe Rogan bestätigt.

Mark Zuckerberg berichtete kürzlich von massivem staatlichen Druck, vor allem in der Corona-Zeit.

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In der Anordnung des Präsidenten zur „Wiederherstellung der Redefreiheit und Beendigung der staatlichen Zensur“ wird zunächst darauf hingewiesen, dass der erste Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten das Recht des amerikanischen Volkes auf freie Meinungsäußerung im öffentlichen Raum ohne Einmischung der Regierung verankert. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von „Desinformationen“ und „Falschinformationen“ habe die Bundesregierung die verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerungsrechte amerikanischer Bürger in den USA in einer Weise verletzt, die die von der Regierung bevorzugte Darstellung zu wichtigen Themen der öffentlichen Debatte vorangetrieben habe. „Eine staatliche Zensur der Meinungsäußerung“ sei aber „in einer freien Gesellschaft nicht hinnehmbar“.

Um das Recht auf verfassungsmäßig geschützte Meinungsäußerung sicherzustellen, darf sich nunmehr kein Beamter, Angestellter oder Beauftragter der Bundesregierung daran vergehen, es dürfen „keine Mittel des Steuerzahlers verwendet werden“ und es sollen geeignete Maßnahmen zur Korrektur früheren Fehlverhaltens der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Zensur geschützter Äußerungen festgestellt und ergriffen werden.

In Abschnitt 3 heißt es, dass der Generalstaatsanwalt in Absprache mit den Leitern der Exekutivabteilungen und -behörden die Aktivitäten der Bundesregierung in den letzten vier Jahren untersucht, die mit den Zielen und der Politik dieser Anordnung unvereinbar sind. Dieser soll einen Bericht erstellen, der dem Präsidenten über den stellvertretenden Stabschef für Politik vorgelegt wird und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen zur Abhilfe enthält.

Der letzte Abschnitt listet auf, was durch diese Anordnung nicht beeinflusst werden darf, so etwa die Befugnisse, die einer Exekutivabteilung oder -behörde oder deren Leiter gesetzlich zugestanden werden oder die Funktionen des Direktors des Office of Management and Budget in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge. Und: Diese Anordnung werde im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.

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