
Neue Erkenntnisse im Fall des tödlichen Angriffs auf eine Ver.di-Demonstration in München Mitte Februar deuten auf ein islamistisches Motiv hin. Laut der bayerischen Polizei wurde im Fußraum des Tatfahrzeugs, einem Mini Cooper, eine Ausgabe des Koran gefunden. Dies berichtet der Spiegel.
Der Täter, der 24-jährige abgelehnte Asylbewerber Farhad Noori aus Afghanistan, steuerte am 13. Februar 2025 sein Fahrzeug in eine Menschenmenge. Dabei kamen ein zweijähriges Mädchen und dessen Mutter ums Leben, über 30 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Eine erste Auswertung seines Handys ergab, dass Noori sich vor der Tat Videos mit Predigten und Bildern von Koransuren angesehen hatte. Besonders brisant: In der Nacht vor dem Anschlag verschickte er eine Abschiedsnachricht mit den Worten: „Vielleicht bin ich morgen nicht mehr da, vielleicht wird es mich morgen nicht mehr geben. Kannst du für mich den Koran zu Ende lesen?“
Vor der Tat war Farhad Noori als Fitness-Influencer und Bodybuilder aktiv. Auf Social-Media-Plattformen präsentierte er sich mit nacktem Oberkörper und dokumentierte seine Wettkampferfolge. In den letzten Wochen vor dem Anschlag enthielt sein Instagram-Profil vermehrt islamische Texte auf Persisch sowie arabische religiöse Musik.
Obwohl Noori bereits seit Ende 2020 ausreisepflichtig war, wurde er nicht abgeschoben. Die Gründe dafür sind weiterhin unklar. Abschiebungen nach Afghanistan fanden bis mindestens August 2021 statt. Dennoch erhielt er eine Duldung durch die bayerische Landeshauptstadt. Laut Behörden durfte Noori in Deutschland bleiben, „da zu diesem Zeitpunkt keine Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt wurden und er sich zudem nach seinem Schulabschluss 2020 in Ausbildung befand“.
Zweifel an Nooris Fluchtgeschichte gab es schon früher. Er hatte angegeben, wegen der Verfolgung durch eine Bande geflohen zu sein, die auch seinen Vater getötet habe. Seiner Darstellung zufolge schwebe der Rest seiner Familie in Gefahr. Das Verwaltungsgericht München stufte diese Behauptungen jedoch als unglaubwürdig ein.
Nach der Erteilung einer Duldung erhielt Farhad Noori einen befristeten Aufenthaltstitel, da er als „gut integriert“ galt. Seine Aufenthaltserlaubnis war bis April 2025 gültig. Obwohl er keine Vorstrafen hatte, fiel er den Behörden wegen Sozialbetrugs auf: Trotz Arbeitslosenmeldung ging er einer Beschäftigung nach. Trotz abgelehntem Asylantrag und unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen hielt sich Noori legal in Deutschland auf, als er die Tat in München verübte. Dies geschah, obwohl Innenministerin Nancy Faeser erklärt hatte, dass Abschiebungen nach Afghanistan wieder möglich seien.