
Über den Täter, der am Wochenende einen Mann in einer Berliner U-Bahn mit einem Messer tötete, sind jetzt brisante Details veröffentlicht worden. Der Syrer Shadi S. hatte am Samstag einen 29-jährigen Deutschen tödlich mit einem Küchenmesser verletzt, bevor er von der Polizei niedergeschossen wurde und schließlich seinen Verletzungen erlag.
Die Behörden wollten anschließend zwar keine Informationen über den 43-jährigen Syrer weitergeben. Inzwischen hat die Welt jedoch mehrere Details über die Identität von der Staatsanwaltschaft erhalten können. Demnach bestätigte die Staatsanwaltschaft Chemnitz, dass Shadi S. schon 2023 rechtskräftig vom Landgericht Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war – der Syrer war also bereits vorbestraft.
Besonders makaber: Die Tat galt damals seiner eigenen Schwester. So hatte der Mann dem damaligen Urteil nach am 7. Februar 2022 seiner Schwester in deren Wohnung in Chemnitz mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. Auslöser war eine Streitigkeit: Die Schwester wollte ihm keinen Einblick in ihr Handy gewähren. Dann hat er sie mit dem Messer verletzt. Die Frau erlitt dabei laut dem Urteil eine schwere Schnittwunde.
Den herbeigerufenen Polizisten widersetzte sich Shadi S. dann heftig: So begann er zu schreien und sich der Fixierung durch die Beamten zu widersetzen. Er soll mit den Füßen in Richtung eines Beamten getreten haben und mit seinem Kopf gegen die Hand des Polizisten geschlagen haben, wodurch dieser eine Fraktur des Mittelhandknochens erlitt.
Weiter habe er die Beamten wüst beschimpft. Die Folge: S. befand sich vom 7. Februar bis zum 1. September 2022 in Untersuchungshaft. Nach seiner Freilassung wurde er dann erneut in Untersuchungshaft genommen, nachdem er bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Chemnitz am 13. Dezember 2022 mehrfach die Anwesenden mit massiver Gewaltanwendung bedroht hatte.
Da er den Auflagen der Bewährungsstrafe nicht nachgekommen sei und bis zur Tat demnach flüchtig war, hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz beim bewährungsüberwachenden Landgericht Berlin deswegen erst im März 2025 den Erlass eines Sicherungshaftbefehls und den Widerruf der Strafaussetzung beantragt, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Kurzum: Shadi S. hätte sich zum Tatzeitpunkt in Haft befinden sollen.
Auch den Berliner Behörden war der Syrer nämlich kein Unbekannter: In der Hauptstadt verzeichneten laut Welt die Behörden seit 2020 elf Ermittlungsverfahren gegen Shadi S. und letztlich zwei Verurteilungen. Drei weitere Verurteilungen finden sich durch das Amtsgericht Neuruppin, das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree sowie das Amtsgericht Dresden. So wurde gegen S. mehrfach wegen Cannabis-Besitzes und Bedrohung ermittelt.
Verurteilt wurde S. letztlich einmal 2021 wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Hier kam es im Dezember 2021 zu einem Urteil zu 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Im Februar 2024 folgte ein Gerichtsurteil wegen Bedrohung zu 120 Tagessätzen à 15 Euro, so die Welt.
Bisher hatten die Behörden im Land Berlin zu Fragen rund um den Täter und vor allem den Aufenthaltsstatus des Täters geschwiegen. Man werde keine Auskunft erteilen, hieß es gegenüber verschiedener Medien auf Anfrage. „Der Aufenthaltsstatus ist hier nicht bekannt und wird unsererseits auch nicht weiter aufgeklärt werden“, teilte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner auf Anfrage der Junge Freiheit mit.
Nach bisherigem Kenntnisstand hatte Shadi S. sein 29-jähriges Opfer völlig unvermittelt attackiert und mit mehreren Stichen ins Herz brutal ermordet. Nach Informationen des Tagesspiegel legen die bis dato ausgewerteten Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras im U-Bahn-Wagen nahe, dass die beiden wegen des Gedränges in der vollen Bahn aneinandergeraten seien.