
Am Donnerstag (10.Juli) stimmt der Deutsche Bundestag über mehrere Neubesetzungen von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ab. Mit den beiden von der SPD nominierten ultralinken Juristinnen droht in Karlsruhe ein sozialistischer Durchmarsch von unabsehbarer Tragweite für die Rechtsprechung hierzulande (Stichworte AfD-Verbot, Klima-Irrsinn, Gender-Wahn). Weil für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, könnten AfD und CDU/CSU das Schlimmste gemeinsam verhindern!
Die SPD-Vorschläge für die hohen Richterämter in Karlsruhe würden auch bei Unions-Abgeordneten für Entsetzen sorgen, heißt es in Berlin. Mit Frauke Brosius-Gersdorf (54) und Ann-Katrin Kaufhold (48) drohen in Karlsruhe zwei ultralinke Ideologinnen zum „Zünglein an der Waage“ zu werden. Die Nominierungen haben das Potential, die Republik zu verändern. Über beide Personalien berichtete der Deutschland-Kurier ausführlich (hier und hier).
Um eine Zweidrittelmehrheit für diese strammen Links-Juristinnen zu verhindern, müssten genügend Abweichler aus den Reihen der Unionsfraktion entweder gegen die SPD-Vorschläge stimmen oder sich wenigstens der Stimme enthalten. Wird es ausreichend Abgeordnete von CDU und CSU geben, die das Gefahrenpotential für den Rechtsstaat erkennen? Oder findet sich eine Volksfront aus Union, SPD, „Grünen“ und Linken, die den linken Durchmarsch in Karlsruhe ermöglicht?
Widerstand in der Union
Laut Medienberichten (NiUS) regt sich innerhalb der Unionsfraktion Widerstand – es würden intensive Diskussionen geführt, obwohl die CDU/CSU-Fraktion dem SPD-Vorschlag in Bezug auf Brosius-Gersdorf intern bereits zugestimmt habe. „Frau Brosius-Gersdorf ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht maximal ungeeignet und für jeden Demokraten unwählbar“, erklärte unterdessen die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig.
Vor allem mit Blick auf Brosius-Gersdorf geht es um eine Richtungsentscheidung von immenser Tragweite. Denn die Linksideologin würde voraussichtlich Vorsitzende des politisch wichtigen Zweiten Senats werden und ab 2030 auch Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Damit träte sie in die Fußstapfen des Merkel-Paladins Stephan Harbarth (CDU).
Union hält an der Brandmauer fest
Fest steht: Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. Die Union will für neue Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts die Linkspartei und die AfD möglichst heraushalten. Doch mit „Grünen“ und SPD dürfte das mit Blick auf die Kommunisten kaum gelingen.
Die Union ist in einer Zwickmühle, gefangen hinter ihrer eigenen Brandmauer. Folge: Deutschland rutscht unmerklich immer weiter ab in Richtung eines links-ideologischen Gesinnungsstaats. Die letzte Hoffnung: Es finden sich mindestens 58 Abweichler, die am kommenden Donnerstag gemeinsam mit der AfD das Schlimmste verhindern!
Auch Lebensschützer sind entsetzt
Für Unions-Abgeordnete, sofern sie noch einen Rest konservativer Würde haben, geht es auch um eine Gewissensfrage: Brosius-Gersdorf fordert eine Abschaffung des §218 StGB. Sie war als stellvertretende Koordinatorin der „Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch“ schon Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Ampelkoalition eingesetzt worden war. In der Pressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission im April 2024 stellte sich Brosius-Gersdorf gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum §218 StGB. So beanstandete sie, dass das BVerfG in seinen Urteilen von 1975 und 1993 dem ungeborenen Kind ab der Befruchtung der Eizelle das volle Lebensrecht „zuerkannt“ hätte.
Deshalb gehen auch Lebensschützer gegen die Nominierung auf die Barrikaden. Die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) forderten CDU und CSU auf, die von der SPD vorgeschlagene Juraprofessorin wegen ihrer Haltung zum Recht auf Leben abzulehnen. Brosius-Gersdorf trete „für eine unterschiedliche Gewichtung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes je nach Entwicklungsstadium ein“, kritisierte die CDL-Bundesvorsitzende Susanne Wenzel.