
Der Brandenburger Landtag will eine tiefgreifende Reform der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) durchsetzen. Dies berichtet die Märkische Allgemeine. Die PKK ist für die Kontrolle des Verfassungsschutzes verantwortlich. Nach der derzeitigen Rechtslage gehören dem Gremium insgesamt sechs Mitglieder an. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW haben sich jedoch nun auf eine Verkleinerung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) auf nur noch drei Mitglieder verständigt.
Diese Reduzierung des Gremiums soll in der nächsten Woche zur Abstimmung im Landtag gebracht werden. Sinn und Zweck der Reform ist ganz offensichtlich, die AfD von der Präsenz im Gremium auszuschließen. Die neu geplante gesetzliche Vorgabe sieht lediglich eine „angemessene“ Vertretung der Opposition vor. Es wird erwartet, dass SPD, BSW und CDU diese Sitze besetzen werden. Diese Neustrukturierung des Gremiums würde auch dazu führen, dass die AfD, im Gegensatz zur vorherigen Legislaturperiode, keinen rechtlichen Anspruch mehr auf einen Sitz in der PKK erheben kann.
Den Vorwurf der „Fortsetzung der Ausgrenzung“ der AfD durch die anderen Parteien bestreitet die SPD. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Ludwig Scheetz, führte aus, dass selbstverständlich alle Fraktionen Vorschläge für die Besetzung der Kontrollkommission unterbreiten könnten. Die endgültige Entscheidung würde jedoch vom Plenum getroffen werden. Als stärkste Fraktion soll die SPD erneut den Vorsitz übernehmen, wofür der Innenpolitiker Uwe Adler vorgesehen ist. Für die weiteren Sitze werden André von Ossowsky vom BSW und Rainer Genilke von der CDU als mögliche Kandidaten genannt.
Die Reform der PKK wird insbesondere wohl auch vorgenommen, um die AfD ausschließen zu können, ohne mit dem Landesverfassungsrecht in Konflikt zu geraten. So sind in Thüringen etwa fünf Mitglieder für die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgeschrieben. Nach Entscheidung des Thüringer Landesverfassungsgerichts ist die Arbeitsfähigkeit des Gremiums auch mit vier Mitgliedern gewährleistet. Anders liege der Fall jedoch, wenn nur drei Mitglieder in dem Gremium vertreten seien. Hier sei die Funktionsfähigkeit nicht gegeben.