Umweltbundesamt finanzierte NGO, die Klimathemen im Wahlkampf pushen sollte

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Wie subtil mit Steuergeldern Einfluss auf Wahlen genommen wird, zeigt ein Fall, zu dem Apollo News recherchiert hat. Das Umweltbundesamt, das im Auftrag des von Steffi Lemke geführten Umweltministeriums handelt, hat das Projekt „Hin zu einer giftfreien Zukunft: Eine gendergerechte Umwelt- und Gesundheitspolitik für mehr Schutz vor Schadstoffen“ mit insgesamt 128.000 Euro gefördert. Projektnehmer ist der ökofeministische Verein „Women Engage for a Common Future“. Der Projektzeitraum ist vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2026 datiert.

In der offiziellen Projektbeschreibung wird angegeben, dass mithilfe einer Podcast-Reihe, der Bereitstellung von Infomaterialien, dem Abhalten von Online-Diskussionen und Social-Media-Kampagnen die Bevölkerung und insbesondere Frauen informiert und für das Thema ein Bewusstsein geschaffen werde.

Auffällig in der Projektbeschreibung ist hingegen folgender Absatz: „Im Rahmen der BT-Wahlen 2025 sowie der Europawahlen 2024 bringen wir den geschlechtergerechten Schutz vor schädlichen Chemikalien auf die Agenda und ebenso in umweltpolitische Prozesse auf nationaler, EU- und globaler Ebene.“

Denn Zuwendungsempfänger, in diesem Fall der Verein , müssen sich an die gleichen Neutralitätspflichten halten wie die Regierung. Es soll damit verhindert werden, dass die Regierung ihre Machtstellung über den Umweg der Förderung ausnutzt, um in den Wahlkampf einzugreifen und so die Chancengleichheit der Parteien verletzt wird.

Aus diesem Grund ist dieser Absatz sehr brisant. Denn er legt den Verdacht nahe, dass das grüne Umweltbundesamt ein Thema, das der Partei von Umweltministerin Steffi Lemke, den Grünen, nützt, im Rahmen von Wahlen pusht. In einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018 mit dem Titel „Neutralitätspflichten für Zuwendungsempfänger“ wird die Thematik behandelt.

Dort heißt es: „Die staatliche Förderung dürfe den Boden parteipolitischer Neutralität nicht verlassen und es sei ihr versagt, die hierdurch vorgegebenen Grenzen (zulässiger Öffentlichkeitsarbeit oder des Eintretens im Sinne des Prinzips der streitbaren Demokratie) zu dehnen.“

Apollo News konfrontierte das Umweltbundesamt mit dem Projekt und den Neutralitätspflichten von Zuwendungsempfängern. In seiner Antwort war das Umweltbundesamt sehr ausweichend, betonte, wie wichtig das Projekt sei, und sah die Verantwortung für die Überprüfung der parteipolitischen Neutralität als Aufgabe des Finanzamts.

Zu der hier in Frage kommenden Überschreitung der Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit teilte das Amt mit, dass „eine konkrete Definition (…) uns nicht bekannt“ sei. Gleichzeitig räumt das Umweltbundesamt auch ein, dass es keine Verhaltensvorgabe gegenüber Zuwendungsempfängern in Wahljahren gibt. Überdies ist das Umweltbundesamt der Meinung, dass die „Verantwortung für die Inhalte der Projektarbeit (…) bei den geförderten Vereinen und nicht beim Umweltbundesamt“ liege.

In diesem Fall kommt für den Projektbetreiber und das Projekt erschwerend hinzu, dass der Projektnehmer im Rahmen der Europawahl die „Ecofeminist Scorecard“ gefördert bekam, die verschiedene Parteien zur Europawahl verglich und letztendlich zu dem Ergebnis kam, dass man die Grünen als beste Partei ansieht, dicht gefolgt von der Linkspartei (Apollo News berichtet).

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