„Ungläubige kann man köpfen, das ist normal“ -Syrer erhält positive Sozialprognose

vor 4 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Am Donnerstag musste sich ein 19-jähriger Syrer vor dem Landesgericht Linz wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verantworten. Er hatte den „Islamischen Staat“ verherrlicht. Wie die österreichische Zeitung Krone berichtet, hatte er zwischen Juni 2022 und August 2023 mehrfach behauptet, dass es eine Pflicht sei, Ungläubige zu töten. „Ungläubige kann man köpfen, das ist normal und steht so im Koran“, sagte er. Solche Aussagen soll er auch vor Betreuern getroffen haben.

Erste Deradikalisierungsmaßnahmen und Beratungsgespräche hatten nicht geholfen, sodass sich die Einrichtung an die zuständige Verwaltungsebene, die Bezirkshauptmannschaft, wandte. Diese leitete den Fall an das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung weiter. Obwohl auf dem Handy des jungen Erwachsenen IS-Material gefunden wurde, erhielt er nur eine Haftstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Eigentlich liegt die Haftstrafe bei ein bis zehn Jahren. Das Gericht entschied sich für eine Bewährungsstrafe, weil die Jugendgerichtshilfe ihm eine positive Prognose ausstellte, da seine Familie nach Österreich nachgekommen sei. „Er kannte nichts anderes. Mittlerweile hat sich aber sogar sein Erscheinungsbild geändert, er ist auf einem guten Weg“, sagte die Anwältin des Syrers.

Auf dem Handy des 19-Jährigen wurde zahlreiches Material des Islamischen Staates gefunden. Als Profilbild auf Instagram verwendete er das Bild eines IS-Anführers. Auf die Frage, warum er den IS verherrlicht habe, sagte er, dass er sich von Älteren habe beeinflussen lassen.

Auf die Frage des Richters, wie es für ihn weitergehen soll, antwortete der Syrer: „Den Deutschkurs fertig machen, dann eine Lehre als Automechaniker und eine Familie gründen“. Während der dreijährigen Bewährungszeit bekommt der 19-Jährige einen Bewährungshelfer und muss erneut an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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